Bund hebt Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe auf
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hebt die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe per 1. April auf. Die Ansteckungsgefahr für Hausgeflügel durch Wildvögel ist gesunken, da der Vogelzug weitgehend abgeschlossen ist.

Seit Mitte Februar seien in der Schweiz keine neuen Fälle bei Wildvögeln mehr festgestellt worden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag mit.
Das BLV hatte die Schutzvorkehrungen im November 2025 verstärkt. Dies nachdem zunächst regionale Beobachtungsgebiete festgelegt worden waren. Dazu zählte etwa die Region Untersee ab Kreuzlingen TG oder die Region Solothurn entlang der Aare.
Die Schutzvorkehrungen sollten den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dazu zählten etwa die Beschränkung des Auslaufs auf geschützte Bereiche sowie Einschränkungen für Geflügelmärkte.
Geflügelhaltende bleiben dennoch zur Wachsamkeit aufgerufen. Bei verdächtigen Symptomen wie Atembeschwerden oder einem Rückgang der Legeleistung sollen sie einen Tierarzt informieren. Die Bevölkerung soll tote Wildvögel nicht berühren, sondern der Polizei oder der Wildhut melden.










