Vogelgrippe im Tessin bei Uhu und Kuhreiher nachgewiesen
Im Tessin ist bei zwei Wildvögeln das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Betroffen waren ein Uhu in Magadino und ein Kuhreiher in Melano.

Wie das Tessiner Gesundheits- und Sozialdepartement am Freitag mitteilte, bestätigten Laboranalysen das Virus vom Typ H5N1 bei den Vögeln. Beide Tiere wurden in der Nähe von Seen gefunden.
Seit November 2025 wurde das Virus in der Schweiz bei insgesamt 28 Wildvögeln nachgewiesen, hauptsächlich in der Umgebung von Seen. In einem Fall im Kanton St. Gallen waren in Gefangenschaft gehaltene Wildvögel betroffen.
Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nur in Einzelfällen und nur bei sehr engem Kontakt mit erkranktem Geflügel auf den Menschen übertragbar. Die Behörden raten, tote Wildvögel nicht zu berühren und die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu informieren.
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, gelten bereits seit November 2025 schweizweit Schutzmassnahmen für Hausgeflügel. Diese wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassen.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen halten. Ein Auslauf im Freien ist nur erlaubt, wenn Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem müssen Wassergeflügel wie Gänse und Enten von anderem Geflügel getrennt gehalten werden. Bei Atemwegssymptomen oder einem Rückgang der Legeleistung sollen Halter umgehend einen Tierarzt kontaktieren.










