Bei Mord: SVP-Nationalrat Egger kämpft für ewige Strafverfolgung
National- und Ständerat wollen, dass Mord künftig nicht mehr verjährt. Der St. Galler Nationalrat Mike Egger (SVP) hat die Standesinitiative vorangetrieben.

Das Wichtigste in Kürze
- Der St. Galler Nationalrat Mike Egger (SVP) fordert, dass Mord in Zukunft nicht mehr verjährt.
- Kritiker befürchten unter anderem, dass dadurch Menschen falsche Hoffnungen gemacht werden.
- Egger sagt: «Die Unverjährbarkeit garantiert keine Aufklärung, stellt aber sicher, dass der Rechtsstaat bei neuen Beweisen handeln kann.»
Mord soll künftig nicht mehr verjähren. Diese Debatte geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen zurück.
Das Parlament hat sich grundsätzlich geeinigt: Die Regelung soll voraussichtlich für Morde gelten, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden.
Befürworter verweisen auf neue forensische Möglichkeiten, Kritiker auf falsche Hoffnungen und rechtsstaatliche Risiken. Der St. Galler SVP-Nationalrat Mike Egger hält diese für beherrschbar.
Redaktion: Mike Egger, Sie begründen Ihr Engagement mit dem Kristallhöhlenmord von 1982. Wie stellen Sie sicher, dass hier nicht ein besonders tragischer Einzelfall die allgemeine Strafrechtspolitik bestimmt?
Mike Egger: Der Kristallhöhlenmord war für mich der konkrete Anlass, mich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Es geht aber längst nicht nur um diesen Fall. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch hat im Ständerat auf insgesamt 14 ermordete Kinder aus dieser Zeit hingewiesen, deren Fälle teilweise bis heute ungeklärt sind.

Die gesetzgeberische Frage geht weit über diese tragischen Fälle hinaus: Soll Mord als schwerstes Tötungsdelikt allein durch Zeitablauf irgendwann nicht mehr verfolgt werden können?
Ich bin überzeugt, dass dies nicht der Fall sein sollte. Neue forensische Methoden können Jahrzehnte später Ermittlungsansätze liefern. Die Unverjährbarkeit garantiert keine Aufklärung, stellt aber sicher, dass der Rechtsstaat bei neuen Beweisen handeln kann.
Redaktion: Ist «Mord darf kein Verfalldatum haben» Rechtspolitik – oder vor allem ein starkes politisches Schlagwort?
Egger: Es ist eine rechtspolitische Grundsatzentscheidung. Mord soll nicht allein deshalb strafrechtlich erledigt sein, weil eine bestimmte Anzahl Jahre vergangen ist.
Redaktion: Sie sagen, der Staat lege einen Mord künftig «niemals einfach zu den Akten». Ist das nicht ein emotional starkes Versprechen, das Polizei und Justiz faktisch gar nicht einlösen können?
Egger: Damit ist nicht gemeint, dass jeder ungeklärte Mord während Jahrzehnten mit demselben Aufwand bearbeitet wird. Entscheidend ist: Ein Mord soll nicht allein wegen des Zeitablaufs strafrechtlich erledigt sein.
Wenn nach 30, 35 oder 40 Jahren neue Beweise auftauchen, soll eine Strafverfolgung weiterhin möglich sein. Selbst wenn dadurch nur ein einziger zusätzlicher Mordfall aufgeklärt wird, ist die Änderung von grossem Wert – für die Angehörigen, die Gerechtigkeit und das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Redaktion: Was sagen Sie den Angehörigen, deren Fall trotz der neuen Regelung ungelöst bleibt?
Egger: Ihnen darf die Politik keine falschen Versprechen machen. Unverjährbarkeit bedeutet nicht, dass jeder Mord aufgeklärt werden kann. Sie bedeutet aber, dass der Staat die Möglichkeit zur Strafverfolgung nicht allein wegen des Zeitablaufs aufgibt.
Redaktion: Die Gegner warnen, die Unverjährbarkeit könne Angehörigen falsche Hoffnungen machen. Wie begegnen Sie solchen Familien?
Egger: Indem man ehrlich bleibt. Das Gesetz verspricht keine Aufklärung. Es verhindert aber, dass die Strafverfolgung allein aufgrund des Kalenders ausgeschlossen wird.
Ich finde es ehrlicher zu sagen: Wir können keine Aufklärung garantieren, aber wenn neue Beweise auftauchen, soll der Rechtsstaat weiterhin handeln und den Täter bestrafen können.

Stellen Sie sich vor, ein Täter gibt nach 30 Jahren seine Schuld zu, bleibt aber wegen der Verjährung straffrei. Was antworten Sie dann den Angehörigen?
Redaktion: Beat Jans argumentiert, eine DNA-Spur beweise zwar, dass jemand am Tatort war, aber nicht automatisch, dass diese Person den Mord begangen hat. Überschätzen Sie die Möglichkeiten moderner Forensik?
Egger: Nein. Bundesrat Jans hat recht: Eine DNA-Spur allein ist kein automatischer Beweis für die Täterschaft.
Das habe ich nie behauptet. Auch künftig braucht es eine rechtsgenügende Beweislage.
Die Unverjährbarkeit senkt weder die Beweisanforderungen noch verändert sie die Unschuldsvermutung. Moderne Forensik kann aber neue Ermittlungsansätze schaffen. Warum sollte der Rechtsstaat solchen Erkenntnissen nicht nachgehen dürfen, nur weil eine Frist abgelaufen ist?
Redaktion: Wie wollen Sie verhindern, dass nach Jahrzehnten vor allem auf Indizien, Vermutungen oder fehleranfällige Erinnerungen zurückgegriffen wird?
Egger: Durch dieselben rechtsstaatlichen Anforderungen wie heute. Eine Staatsanwaltschaft muss belastende und entlastende Umstände untersuchen, und für eine Verurteilung muss die Schuld nachgewiesen werden. Reicht die Beweislage nicht aus, darf es keine Verurteilung geben.
Unverjährbarkeit bedeutet keine Beweiserleichterung. Deutschland zeigt aber, dass Cold Cases auch nach über 30 Jahren gelöst werden können.
Redaktion: Befürchten Sie nicht, dass eine zeitlich unbegrenzte Strafverfolgung die Beweislage für Beschuldigte verschlechtert, weil Zeugen sterben, Erinnerungen verblassen und Entlastungsbeweise verschwinden?
Egger: Diese Gefahr muss man ernst nehmen. Deshalb dürfen die rechtsstaatlichen Anforderungen nicht reduziert werden. Wenn nach Jahrzehnten keine zuverlässige Beweisführung möglich ist, darf es keine Verurteilung geben.
Es kann aber Fälle geben, in denen neue objektive Beweismittel hinzukommen. Warum sollte eine Strafverfolgung dann allein wegen des Zeitablaufs ausgeschlossen sein?
Redaktion: Wie wollen Sie verhindern, dass eine jahrzehntelange Strafverfolgung rechtsstaatliche Probleme verursacht?
Egger: Die Unverjährbarkeit verändert die Regeln des Strafprozesses nicht. Unschuldsvermutung, Verteidigungsrechte und Beweisanforderungen gelten weiterhin. Kann ein Tatvorwurf nicht mehr rechtsgenügend bewiesen werden, muss das Verfahren entsprechend enden.
Die Behörden erhalten lediglich die Möglichkeit zu ermitteln – einem Beschuldigten werden keine Rechte genommen.
Redaktion: Was soll konkret besser werden, wenn ein Fall nach 30 Jahren nicht mehr verjährt? Werden Polizei und Staatsanwaltschaft mehr Ressourcen für alte Fälle erhalten?
Egger: Der entscheidende Unterschied ist rechtlicher Natur: Neue Erkenntnisse können auch nach Ablauf von 30 Jahren noch strafrechtlich verfolgt werden. Heute kann ein neuer, entscheidender Ermittlungsansatz zu spät kommen.
Welche Fälle aufgrund neuer Erkenntnisse nochmals untersucht werden, müssen die Strafverfolgungsbehörden nach Erfolgsaussichten, Prioritäten und der Schwere der Straftat entscheiden.
Redaktion: Wie viele zusätzliche Verfahren erwarten Sie realistisch? Und kann man die Kosten beziffern?
Egger: Eine seriöse Zahl kann ich nicht nennen. Es dürfte naturgemäss nicht um eine grosse Zahl von Fällen gehen.
Weil Mord aber das schwerste Tötungsdelikt ist, halte ich die Strafverfolgung auch in wenigen Fällen für gerechtfertigt. Der Staat darf Mordopfer nicht einfach nach 30 Jahren vergessen.
Redaktion: Ist es nicht problematisch, wenn der Staat die Strafverfolgung offenhält, aber keine zusätzlichen Mittel für Ermittlungen bereitstellt?
Egger: Die Gesetzesänderung bedeutet nicht, dass jeder ungelöste Mordfall permanent neu untersucht werden muss. Entscheidend ist, dass bei konkreten neuen Erkenntnissen ermittelt werden kann. Welche Fälle aufgegriffen werden und welche Ressourcen nötig sind, müssen die zuständigen Behörden beurteilen.
Mit der Vorlage wird kein automatischer zusätzlicher Personalbestand beschlossen; die Mittel sind weiterhin nach Prioritäten einzusetzen.
Redaktion: Werden Sie sich für zusätzliche Ermittlungs- und Forensikmittel einsetzen?
Egger: Wenn sich zeigt, dass für erfolgversprechende Ermittlungen zusätzliche Ressourcen nötig sind, muss man darüber sprechen. Ich verschliesse mich dem nicht.
Stand heute gehe ich aber nicht von einer Flut zusätzlicher Fälle aus. Schliesslich gilt das Gesetz nicht rückwirkend.
Redaktion: Warum soll ausgerechnet Mord unverjährbar werden, während andere schwere Delikte weiterhin einer Verjährungsfrist unterliegen? Wo ziehen Sie die Grenze?
Egger: Mord nimmt innerhalb der Tötungsdelikte eine besondere Stellung ein und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Zudem kennt unser Strafrecht die Unverjährbarkeit bereits bei besonders schweren Straftaten, etwa bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bestimmten Kriegsverbrechen, qualifizierten terroristischen Gewalttaten und bestimmten schweren Sexualdelikten an Kindern unter zwölf Jahren.
Für mich ist es konsequent, dass künftig auch Mord als schwerstes Tötungsdelikt nicht allein wegen des Zeitablaufs erledigt ist.
Redaktion: Müssten konsequenterweise auch andere besonders schwere Straftaten unverjährbar werden?
Egger: Bei bestimmten Delikten kennt unser Recht die Unverjährbarkeit bereits heute. Ob der Katalog erweitert werden soll, muss für jede Straftat separat beurteilt werden. Aus der Unverjährbarkeit von Mord folgt kein Automatismus für sämtliche anderen Delikte.
Redaktion: Wäre eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre nicht der rechtsstaatlich sauberere und praktisch realistischere Kompromiss?
Egger: Beim Mord beträgt die Verjährungsfrist bereits heute 30 Jahre. Dieser Vorschlag löst die Kernfrage deshalb nicht.
Neu wurde die Frist bei vorsätzlicher Tötung von 15 auf 30 Jahre angehoben. Das war ein positiver Zusatzeffekt der Standesinitiative.

Redaktion: Sie sprechen von einem politischen Durchbruch. Geht es Ihnen bei dieser Vorlage auch um ein persönliches oder parteipolitisches Prestigeprojekt?
Egger: Nein. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit diesem Anliegen.
Es hat seinen Ursprung im Kanton St. Gallen und wurde über Parteigrenzen hinweg unterstützt. Ich finde es wichtig, über die Parteigrenzen hinweg zusammenzuarbeiten.
Wir sind von der Bevölkerung gewählt, um Probleme zu lösen, nicht um sie zu bewirtschaften. Die langjährige Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien zeigt, dass dies kein Prestigeprojekt ist, sondern meinem Politikverständnis entspricht: gemeinsam die Schweiz vorwärtszubringen.
Redaktion: Würden Sie einen Volksentscheid akzeptieren, falls gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen wird?
Egger: Selbstverständlich. Wenn ein Referendum zustande kommt, entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das gehört zu unserer direkten Demokratie.
Ich würde meine Argumente für die Unverjährbarkeit vertreten und den Entscheid der Bevölkerung respektieren.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.












