Im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr sollen sich Fahrer von leichten Lieferwagen analog zum Schwerverkehr an Ruhezeiten halten müssen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einem entsprechenden Vorstoss mit 124 zu 53 Stimmen zugestimmt.
Lieferwagen
Ein Lieferwagen fährt auf den Hof eines Fleischproduzenten. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eingebracht ins Parlament hatte das Anliegen Ständerat Josef Dittli (FDP/UR).
Ad

Analog zum EU-Mobilitätspaket solle die Schweiz die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im Strassengütertransport regeln. Der Bundesrat war bereit, die Motion anzunehmen.

Die Regierung ist nun eingeladen, zu prüfen, wie die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Strassengütertransport unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU ausgedehnt werden könnten.

Dabei soll der Bundesrat den grösstmöglichen Spielraum ausloten, um eine einfache und kostengünstige Lösung zu suchen. Auf eine strengere und vorzeitige Umsetzung der künftigen EU-Vorschriften, also einen «Swiss-Finish», soll er verzichten.

Transportunternehmer Benjamin Giezendanner (SVP/AG) wehrte sich im Namen der Kommissionsminderheit gegen das nutzlose Vorhaben. Die Opfer seien tausende von KMU in der Schweiz, die unter diese Lizenzpflicht fallen würden. Es gehe einmal mehr lediglich darum, einfach ein EU-Gesetz zu übernehmen.

Der Bundesrat beabsichtigt auch andere Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets zu übernehmen. Das EU-Parlament hatte dem Paket im Juli 2020 zugestimmt. Das Abkommen besteht aus einem ganzen Bündel von Massnahmen.

Das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU sieht keine juristische Verpflichtung seitens der Schweiz vor, neue oder revidierte EU-Regelungen in diesem Bereich zu übernehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NationalratBundesratParlamentRegierungStänderatGesetzEU