Aufenthaltsrecht auch bei unverschuldeter Armut nicht garantiert
Die Staatspolitische Kommission will einen Gesetzesentwurf streichen, der Langzeitbewohner schützt, die unverschuldet Sozialhilfe beziehen.

Ausländerinnen und Ausländer, die zehn Jahre oder länger im Land leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, sollen deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr aufs Spiel setzen müssen. Das war vor zwei Jahren der Wille des Parlaments. Nun macht die zuständige Kommission einen Rückzieher.
Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragt, den entsprechenden Gesetzesentwurf abzuschreiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Darüber entscheiden werden die Räte.
In der Vernehmlassung war die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), wonach die aufenthaltsrechtliche Situation von Ausländerinnen und Ausländern verbessert werden sollte, die ohne Verschulden von Sozialhilfe abhängig geworden sind, kritisch aufgenommen worden.
Kantone und Gewerbeverband gegen neues Regime
15 Kantone, die bürgerlichen Parteien sowie der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnten das neu geplante Regime ab, weil sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannten.
Mit Verweis auf dieses Ergebnis will nun auch die Mehrheit der SPK-N nichts mehr von der Idee wissen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.
Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Samira Marti (SP/ZH) schlug die SPK-N vor, im AIG die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu kodifizieren, wonach im Hinblick auf einen möglichen Widerruf in jedem Fall die Ursachen und das Ausmass des Verschuldens an einer Sozialhilfeabhängigkeit geprüft werden müssen.