Armee-Finanzen: Doch nur 0,5 % Mehrwertsteuer-Erhöhung
Weniger Mehrwertsteuer, aber dafür zwölf statt zehn Jahre lang: Der Bundesrat korrigiert seinen Vorschlag. Auch bei der Luftabwehr hat er Entscheide gefällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mehrwertsteuer soll zugunsten der Armee um 0,5 statt 0,8 Prozent steigen.
- Die Zahlungen für die Patriot-Luftabwehr der USA werden fortgesetzt – um niemanden zu verstimmen.
- Gleichzeitig wird mit drei anderen Ländern über ein zusätzliches Luftabwehr-System verhandelt.
Die Anzahl der Flugzeuge ist noch nicht festgelegt, weil der verbindliche Preis pro Flugzeug noch nicht festgelegt ist. Aber wie vorgesehen sollen die ersten acht Flugzeuge würden 2027 ausgeliefert, bestätigt Rüstungschef Urs Loher. Diese verbleiben zunächst in den USA für die Ausbildung der Piloten. Die Anzahlung für dieses Jahr sei geleistet. Deshalb habe der Bundesrat auch beschlossen, den Zahlungsstopp für das Patriot-System aufzuheben. «Hier sind wir völlig im Plan», so Loher.
Was wäre der frühestmögliche Lieferzeitpunkt für ein alternatives Luftabwehrsystem? Das hänge unter anderem auch von der Finanzierung ab: Zahlungskredit und Verpflichtungskredit. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man das nicht sagen. Auf Nachfrage, ob 2029 realistisch sei, meint Loher: Seiner Erfahrung nach würden die Hersteller jeweils viel versprechen, aber es dauere dann länger.
In anderen Bereichen setzt die Armee auf eine «Ein-Flotten-Strategie», ausgerechnet bei der komplexen Luftabwehr nicht. Das liege vor allem an der Liefersicherheit, erklärt Pfister. Denn die Luftabwehrsysteme seien von zentraler Bedeutung.
Armeechef Benedikt Roos fügt an, dass alle drei Anbieter, die für die Luftabwehr noch im Rennen sind, in den Verbund integriert werden können. Das sei der entscheidende Faktor. Gewisse Truppenteile würden künftig auf dem einen, andere auf dem anderen System ausgebildet. So, wie man das früher bei den verschiedenen Panzertypen kannte. Das erhöhe in der Tat die Komplexität, aber sei machbar.
Die Mehrwertsteuer wird ja bereits wegen der 13. AHV-Rente erhöht. Eine weitere Erhöhung könnte das Parlament also kritisch bis negativ beurteilen. Dann müsse die Planung völlig überarbeitet werden, sagt Pfister. Die Armee werde so nicht technologisch gut gerüstet sein und die Sicherheitspolitik müsse überdacht werden.
Der Bundesrat sei entschlossen, diesen Schutz so schnell wie möglich herzustellen. An Pariot werde festgehalten, ein Abbruch aufgrund der Sicherheitslage keine Option. Gespräche auf höchster ebene hätten ergeben, dass eine Lieferung der Patriot-Abwehr ab 2027 nicht mehr völlig ausgeschlossen sei.
Bis 2039 sollen über 50 Milliarden Franken in Rüstungsvorhaben investiert werden, erinnert Bundesrat Pfister. Er verweist dabei auf die Entscheide von letzter Woche zu den wahrscheinlichsten Bedrohungen.
Mehrwertsteuer, US-Zahlungen & Luftabwehr: Das hat der Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat bleibt dabei: Um zusätzliche Ausgaben der Armee zu finanzieren, soll die Mehrwertsteuer befristet erhöht werden. Nach breiter Kritik in der Vernehmlassung reduziert er aber die vorgesehene Erhöhung des Normalsatzes von 0,8 auf 0,5 Prozentpunkte. Zudem soll der reduzierte Satz für Lebensmittel und Medikamente nicht angepasst werden.
Hingegen soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets nicht aus der Mehrwertsteuer finanziert werden, sondern über die Bundeskasse. Bessere Budgetprognosen gäben Handlungsspielraum, so der Bundesrat. Gleiches gelte für den Mehrbedarf der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben.
Weitgehend unumstritten sei der verschuldungsfähige Rüstungsfonds, weshalb der Bundesrat daran festhält. Damit sollen notwendige Anzahlungen geleistet, Zahlungsspitzen abgefedert und Beschaffungen beschleunigt werden können.
Mehrwertsteuer für Rüstungsausgaben
Mit dem Verzicht auf eine Erhöhung des reduzierten Satzes sollen insbesondere Haushalte mit tieferem Einkommen weniger belastet werden. Statt auf zehn Jahre wird die Mehrwertsteuererhöhung nun aber auf zwölf Jahre befristet.
Die Mehreinnahmen sollen vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt werden. Zum Beispiel die allfällige Beschaffung eines zweiten Systems für die bodengestützte Luftverteidigung.

Diese hat der Bundesrat in die Wege geleitet, weil es beim US-System Patriot Verzögerungen und Mehrkosten gibt. Zwischenzeitlich wurden auch die Anzahlungen deshalb gestoppt. Nun aber sollen die Mehrkosten für das System Patriot ebenfalls via die Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden.
Patriot-System: Zahlungen werden wieder aufgenommen
Denn trotz der widrigen Umstände will der Bundesrat an der Beschaffung des Patriot-Systems festhalten. Aufgrund der Sicherheitslage sei ein Abbruch keine Option und zudem die Kostenfolgen unklar.

Die sistierten Zahlungen sollen wieder aufgenommen werden. Der Bundesrat begründet dies damit, dass man nicht andere Beschaffungen aus den USA gefährden wolle. Als Beispiele werden der Kauf der F-35A-Kampfjets genannt, aber auch etwa Ersatzteile für den F/A-18.
Vertragsverhandlungen für Patriot-Alternative
Wie der Bundesrat bereits Anfang März entschieden hat, soll zusätzlich zu Patriot ein weiteres Boden-Luft-Abwehrsystem beschafft werden. Dieses soll auch die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter minimieren.
Ursprünglich hiess es, dieses System solle bevorzugt in Europa produziert werden. Ende Mai teilte der Bundesrat mit, dass Unterlagen aus vier Ländern eingetroffen seien. Drei Angebote sollen nun weiterverfolgt werden; mit Deutschland ist aber ausgerechnet ein europäischer Anbieter aus dem Rennen gefallen.
Mit Herstellern aus Frankreich, Israel und Südkorea soll das VBS nun Vertragsverhandlungen aufnehmen. Deren Systeme hätten die militärischen Anforderungen grundsätzlich erfüllt und in der Kosten-Nutzen-Betrachtung am besten abgeschnitten. Bedingung ist aber weiterhin, dass der Hersteller möglichst die Lenkwaffen sowie das Führungssystem mittelfristig in der Schweiz oder Europa produziert.















