Bundesanwälte sollen bis zum 68. Geburtstag im Amt bleiben können. Dafür hat sich die Rechtskommission des Ständerats am Dienstag ausgesprochen.
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Der Ständerat in der Wintersession 2020. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Per Anfang 2022 soll die Altersobergrenze für Bundesanwälte auf 68 Jahre erhöht werden.
  • Das fordert die Rechtskommission des Ständerats.
  • Die Stelle des Bundesanwalts ist weiterhin vakant und wird ein drittes Mal ausgeschrieben.

Die Alterslimite für Bundesanwälte soll per Anfang 2022 auf 68 Jahre erhöht werden. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat sich am Dienstag für eine entsprechende Verordnungsänderung ausgesprochen.

Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte sowie ihre Stellvertreter am Ende des Jahres aus dem Amt ausscheiden, in dem sie ihren 64. respektive 65. Geburtstag feiern.

Nationalrat berät Vorstoss im Sommer

Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben. In der Bundesverwaltung ist eine «Verlängerung» bis 70 Jahre möglich.

Zuvor hatte die zuständige Schwesterkommission im Nationalrat sich im Grundsatz ebenfalls für eine Erhöhung der Alterslimite ausgesprochen. Sie verlangte allerdings, dass die Änderung nicht vor der Besetzung der derzeit vakanten Stelle in Kraft treten soll.

Eingebracht hatte das Anliegen die RK-S als parlamentarische Initiative. Der Ständerat gab dieser in der vergangenen Frühjahrssession oppositionslos Folge. Der Vorstoss wird in der Sommersession vom Nationalrat beraten.

Stelle wird zum dritten Mal ausgeschrieben

Die Stelle des Bundesanwalts ist zurzeit vakant. Der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber bot nach monatelanger Kritik seinen Rücktritt an und reichte darauf seine Kündigung ein. Lauber schied per Ende August 2020 vorzeitig aus dem Amt aus.

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Michael Lauber an einer Medienkonferenz im Frühling 2019. - Keystone

Die parlamentarische Gerichtskommission hat nach zwei Ausschreibungen bislang keine überzeugende Kandidatur für Laubers Nachfolge gefunden. Sie wollte den Posten ein drittes Mal ausschreiben, zunächst aber den Entscheid des Parlaments zum Höchstalter abwarten.

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