Bei der Erpressung von Alain Berset orteten die beiden Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments keine Behördenfehler. Somit wurde der Bundesrat entlastet.
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Opfer eines Erpressungsversuchs: Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor zwei Jahren enthüllte die «Weltwoche» eine versuchte Erpressung gegen Alain Berset.
  • Sie warf dem Bundesrat vor, unverhältnismässig gegen die Erpresserin vorgegangen zu sein.
  • Eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission hat diese Vorwürfe nun bereinigt.

Die «Weltwoche» veröffentlichte vor zwei Jahren eine versuchte Erpressung gegen Alain Berset. Das Medium warf dem Bundesrat ein unverhältnismässiges Verhalten gegenüber der Erpresserin vor.

Alain Berset Mörgeli
Der frühere SVP-Programmchef und heutige Weltwoche-Journalist Christoph Mörgeli machte eine Erpressungsgeschichte rund um Gesundheitsminister Alain Berset publik. - keystone

Nach intensiven Untersuchungen hätten die Abklärungen um die «Affäre Berset» ergeben, dass keine Unregelmässigkeiten beim Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden festgestellt wurden. Ebenso wurde kein missbräuchlicher Einsatz von Bundesmitteln durch Berset ermittelt.

Alain Berset verhielt sich korrekt

Konkret handelte es sich um Vorzugsbehandlung von Berset durch die Bundesanwaltschaft sowie einen Sonderpolizeieinsatz des Fedpols. Ersteres habe nicht stattgefunden, Letzteres sei angemessen gewesen, so die GPK. Herr Berset habe seine Position als Regierungsmitglied nicht ausgenutzt, um gegen seine Erpresserin vorzugehen.

Weiter wurde dem Bundesrat auch vorgeworfen, öffentliche Gelder für private Fahrten und Übernachtungen eingesetzt zu haben. Auch diese Anschuldigungen wurden von der GPK-Abklärung für unwahr befunden.

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