Für das kommende Jahr wurde ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent für international tätige Unternehmen in der Schweiz beschlossen.
OECD Mindeststeuer
Die OECD-Mindeststeuer sieht eine Besteuerung von 15 Prozent für grosse, international tätige Konzerne vor. (Symbolbild) - keystone / Anthony Anex
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Das Wichtigste in Kürze

  • 140 Länder einigten sich auf die Besteuerung grosser Konzerne mit mindestens 15 Prozent.
  • Die Regelung soll ab dem 01. Januar 2024 Gültigkeit haben.
  • Durch die Besteuerung werden eine bis 2,5 Milliarden Franken an Staatseinnahmen erwartet.

In der Schweiz werden ab dem 01. Januar 2014 grosse international tätige Unternehmen mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteuert. Den Entscheid zur Teilumsetzung der OECD/G20-Steuerreform verkündete der Bundesrat am Freitag.

Bisher wurden Konzerne in vielen Kantonen mit einigen der weltweit niedrigsten Steuersätze abgewickelt. Die niedrigen Steuern seien nötig, um Unternehmen trotz hoher Löhne und hoher Standortkosten anzulocken.

140 Länder haben sich darauf geeinigt, grosse Konzerne global mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern. Auch die Schweiz will den Plan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 umsetzen. Dabei ist die G20 ein informeller Zusammenschluss der 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer.

Konzerne mit über 750 Millionen Euro Jahresumsatz betroffen

Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen: und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen. Der Bundesrat schätzt, dass die neue OECD-Mindeststeuer zwischen einer und 2,5 Milliarden Franken in die Kassen spülen wird.

Davon entfallen 75 Prozent, das heisst rund 800 Millionen bis 2 Milliarden Franken, auf die Kantone. 25 Prozent, das sind rund 250 bis 650 Millionen Franken, fallen auf den Bund.

Der Bundesrat orientiert sich bei der Umsetzung an verschiedenen Leitlinien. So soll das schweizerische Regelwerk international akzeptiert sein, um in der Schweiz ansässigen Unternehmen möglichst grosse Rechtssicherheit zu gewähren.

Administrativer Aufwand soll tief wie möglich gehalten werden

Zudem sollen Spielräume und Wahlrechte im Interesse des Standortes Schweiz genutzt werden. Und zwar dort, wo es das Regelwerk der OECD/G20 explizit zulässt oder vorsieht. Insgesamt soll der administrative Aufwand für Unternehmen und kantonale Steuerverwaltungen so tief wie möglich gehalten werden.

Mit der Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 werde verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesse, schrieb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere westliche Industrienationen setzen das Regelwerk ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft.

Trotzdem wartete der Bundesrat bis zum letzten Moment zu. Mitte November hatten die Wirtschaftskommissionen beider Räte (WAK-N/S) empfohlen, die Verschiebung der Mindestbesteuerungs-Inkraftsetzung um vorerst ein Jahr zu prüfen. Das lehnte der Bundesrat nun ab.

Verfassungsänderung: Ergänzungssteuer im Inland

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnungsänderung, welche die Erhebung einer neuen Ergänzungssteuer im Inland vorsieht. Dafür war eine Verfassungsänderung notwendig. Volk und Stände hatten diese im vergangenen Juni deutlich gutgeheissen. Nach sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen.

Über die Einführung weiterer Elemente der Reform wird der Bundesrat später entscheiden, wie er schrieb. So wird die Schweiz noch nicht ab Anfang 2024 von den neuen Besteuerungsrechten Gebrauch machen: wenn eine hierzulande tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung im Ausland nicht erreicht.

Zur sogenannten Income Inclusion Rule (IIR) und zur Undertaxed Payments Rule (UTPR) werde der Bundesrat die weitere internationale Entwicklung verfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über deren Einführung entschieden. Es heisst weiter: «Falls dies angezeigt ist, um die Interessen der Schweiz zu wahren.»

OECD/G20-Steuerreform umfasst noch eine weitere Säule

Die OECD/G20-Steuerreform umfasst auch noch eine weitere Säule. Diese sieht vor, die weltweit hundert grössten Unternehmen künftig nicht nur im Sitzstaat zu besteuern. Es soll auch dort, wo ihre Leistungen konsumiert werden, gelten.

Betroffen davon sind laut der Bundesverwaltung zwischen drei und fünf Schweizer Unternehmen. Darunter sind die Chemiekonzerne Novartis und Roche sowie der Nahrungsmittelriese Nestlé.

Diese erste Säule soll mit einem multilateralen Abkommen umgesetzt werden, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Sommer mitteilte. Die Schweiz habe an der Entwicklung und an den Verhandlungen sämtlicher Massnahmen aktiv teilgenommen.

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