Die OECD/G20-Mindestbesteuerung gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen. So sollen mit mindestens 15 Prozent besteuert werden.
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OECD-Generalsekretär Ángel Gurría sorgt sich wegen Wirtschaftseinbruch, Klimabelastung und Migrationsdruck. Foto: Michael Kappeler/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die OECD-Mindestbesteuerung soll Unternehmen mit mindestens 15 Prozent besteuern.
  • Diese Steuer soll 2024 eingeführt werden.

In der Schweiz sollen grosse Unternehmen bald mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Dafür sorgt die Mindestbesteuerung durch OECD. Viele Kantone erreichen die 15 Prozent jedoch nicht.

Die EU und weitere Länder wollen diese Mindestbesteuerung im Jahr 2024 einführen. Wenn die Schweiz nicht mitzieht, können andere Staaten die Differenz der tieferen Steuerbelastung un der Mindestbesteuerung einziehen.

OECD erwirkt Verfassungsänderung

Eine Verfassungsänderung soll die ungleiche Behandlung der betroffenen multinationalen Unternehmen und den übrigen 99 Prozent der Unternehmen im Land ermöglichen. Gestützt darauf will der Bundesrat die Mindestbesteuerung ab 2024 zunächst mit einer Verordnung und danach mit einem Gesetz umsetzen. Besonders betroffen sind Kantone mit tiefer Steuerlast, die Standorte vieler grosser und profitabler Unternehmen sind.

Wird die Mindeststeuer nicht erreicht, wird eine Ergänzungssteuer fällig. Die Einnahmen daraus werden beim Bund auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken im ersten Jahr nach der Einführung geschätzt. Wie es danach weitergeht, hängt von der Reaktion der multinationalen Unternehmen auf die steuerlich weniger attraktive Schweiz ab.

Wohin fliesst die Mindestbesteuerung der OECD?

Was die Ergänzungssteuer einbringt, geht zu 75 Prozent an die Kantone und zu 25 Prozent an den Bund. Die Kantone können selbst entscheiden, wie sie die Mittel einsetzen wollen, müssen aber Städte Gemeinden angemessen berücksichtigen. Der Nationalrat hätte den Bundesanteil bei 50 Prozent festsetzen wollen, drang damit aber nicht durch. In den Debatten über das Gesetz kann das Parlament diesen Verteilschlüssel anpassen.

Hinter die Vorlage stellen sich Bundesrat, die Mehrheit des Parlaments, die Kantone und auch die Städte und die Gemeinden. Die Vorlage schaffe stabile Rahmenbedingungen und sichere dem Land Steuereinnahmen und Arbeitsplätze, lautet ihr Tenor. Es gelte, die Steuern in der Schweiz zu behalten.

Hinter die höhere Mindestbesteuerung stellen sich auch die Wirtschaftsverbände. Den Ausschlag für das Ja gibt die weltweite Umsetzung der Steuerreform. Mache die Schweiz nicht mit, würde Steuergeld ins Ausland abfliessen. Firmen müssten zusätzliche Besteuerungen und Verfahren im Ausland durchlaufen, gab Swissholdings zu bedenken.

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