239'083 Franken Ruhegehalt für Guy Parmelin
Der Ende Jahr abtretende Bundesrat Guy Parmelin kann sich auf ein jährliches Ruhegehalt in der Höhe von 239'083 Franken brutto freuen. Die Rente eines alt Bundesrats oder einer alt Bundesrätin beträgt die Hälfte des Einkommens im Amt. Dieses liegt derzeit bei rund 478'166 Franken brutto.

Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten statt einer Rente ein Ruhegehalt. Dies, weil Gewählte keine Vorsorge und nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente haben.
Kein Anrecht mehr hat Parmelin nach seinem Rücktritt hingegen auf ein Dienstfahrzeug oder Büroräume, die vom Staat bezahlt werden.
Das an die Teuerung angepasste Ruhegehalt von rund 239'083 Franken erhalten ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.
Für Wirbel um das Ruhegehalt hatte Christoph Blocher gesorgt. Der frühere SVP-Bundesrat verzichtete nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Er argumentierte, das Geld stehe ihm zu. Er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.
Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken.
Die zuletzt abgetretenen Bundesratsmitglieder erhielten etwas weniger als Parmelin, dies wegen der Anpassung an die Teuerung. Viola Amherd erhielt 2025 fast 240'000 Franken, Alain Berset erhielt zwei Jahre davor knapp 230'000 Franken. 220'000 Franken gabs für Simonetta Sommaruga und Ueli Maurer.
Die Ausbezahlung dieses Ruhegehalts war zuletzt immer wieder umstritten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) wollte das Gehalt 2024 ganz abschaffen. 2025 entschied sich der Nationalrat dann aber dagegen.
Er hatte im Juni 2025 eine parlamentarische Initiative von Rémy Wyssmann (SVP/SO) zur Unterstellung von Magistratspersonen unter die berufliche Vorsorge mit 93 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die grosse Kammer folgte damit einer Minderheit ihrer für das Geschäft zuständigen Kommission und dem Willen der Mehrheit der Ständeratskommission. Das Geschäft gilt seither als erledigt.










