Es wurde eine Gerichtsentscheidung gegen den «Spiegel» gefällt. Dieser darf nun keine Sexismus-Vorwürfe gegen Till Lindemann von Rammstein veröffentlichen.
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Till Lindemann bei einem Konzert. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den «Spiegel» wurde eine Gerichtsentscheidung gefällt.
  • Dieser darf nun keine Sexismus-Vorwürfe gegen Till Lindemann veröffentlichen.

Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts bestätigte eine Eilentscheidung gegen den «Spiegel» bezüglich Sexismus-Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann. Das Nachrichtenmagazin darf bestimmte Aussagen über Lindemann nicht veröffentlichen. Begriffe wie «Resteficken» und «Schlampenparade» in Zusammenhang mit dem Musiker zu verwenden, ist ihnen nicht mehr erlaubt.

Laut «NDR» darf der «Spiegel» zudem keine Zusammenstellungen mehr veröffentlichen, die den Verdacht nahelegen, Lindemann habe Frauen mit K.o.-Tropfen oder Alkohol betäubt, um Sex zu haben.

Die Entscheidung basiert auf Protesten vor Lindemanns Konzerten. Hier sei er als Vergewaltiger bezeichnet worden. «Wie kamen die Protestierenden denn darauf, wenn die Medien diesen Verdacht nicht erweckt haben?», fragte Lindemann.

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