John und Jenny Jürgens befinden sich seit 2017 im Rechtsstreit mit der Udo Jürgens Master AG. Das Bundesgericht hat diesen nun beendet.
jenny jürgens
Schauspielerin Jenny Jürgens. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kinder von Udo Jürgens erhalten definitiv die Lied-Rechte.
  • Dies hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden.
  • Dabei bestätigte es das Urteil des Zürcher Handelsgerichts.

Die Geschwister John und Jenny Jürgens sind in Zukunft zuständig für die Herausgabe neuer Alben. Dies gemeinsam mit der Udo Jürgens Master AG. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit einen seit 2017 dauernden Rechtsstreit beendet.

Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts. Die Udo Jürgens Master AG (UJM) hatte gegen die beiden Kinder des 2014 verstorbenen Musikers geklagt. Aktionäre der UJM sind die beiden Geschwister und der langjährige Manager des Musikers. Dieser besitzt zwei Aktien mehr als John und Jenny Jürgens.

Die UJM klagte, dass die Rechte für die Veröffentlichung und Verwendung von Udo Jürgens Evergreens der Gesellschaft gehörten. Ebenso wie die Masterbänder mit den Aufnahmen der unzähligen Titel. Beides ist notwendig, um beispielsweise über die Auflage neuer Alben bestimmen zu können.

aber bitte mit sahne
Der «Aber bitte mit Sahne»-Sänger, Udo Jürgens, starb im Jahr 2014. - keystone

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der UJM gegen das Urteil des Handelsgerichts abgewiesen. Es verneint, dass die Rechte für die Veröffentlichung auf die UJM übergegangen seien. Damit braucht es in Zukunft das Einverständnis der Geschwister und der Gesellschaft, um Platten herausgeben zu können.

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