Das Zürcher Handelsgericht hat den Erben von Udo Jürgens die Lied-Rechte zugesprochen. Manager Freddy Burger geht damit leer aus.
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Udo's Sohn John Jürgens (r), die Sängerin Paola Felix (m), und der Manager Freddy Burger (l). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Udo Jürgens Erben sollen die Lied-Rechte erhalten.
  • Das Zürcher Handelsgericht hat eine Klage des Managers Freddy Burger abgelehnt.
  • Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Sechs Jahre nach dem Tod des Schlagersängers Udo Jürgens ist ein Urteil im Streit um die Lied-Rechte gefallen: Das Zürcher Handelsgericht entschied, dass die Kinder und die letzte Lebensgefährtin diese Rechte erhalten sollen.

Der langjährige Manager von Udo Jürgens, Freddy Burger, hat damit das Nachsehen. Dies geht aus dem kürzlich gefällten Urteil hervor, über das auch der «Blick» berichtete. Die Klage seiner Firma Udo Jürgens Master AG (UJM) wurde vom Handelsgericht abgelehnt.

UJM bleibt Eigentümer von Masterbändern

Mit diesem Urteil dürfen die Erben über die Verwendung von Evergreens wie «Griechischer Wein» und «Aber bitte mit Sahne» entscheiden. Entsprechend können sie an den Liedern verdienen.

Freddy Burger Udo Jürgens
Freddy Burger (l) zusammen mit Udo Jürgens. - Keystone

Die Sieger des Rechtsstreites sind jedoch auch selber noch Aktionäre der Firma UJM des nun unterlegenen Freddy Burger. Die UJM wiederum ist nach wie vor Eigentümerin der Masterbänder mit Aufnahmen von Udo Jürgens und der dazugehörigen Produzentenrechte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das bedeutet, dass die UJM und die Erben gemeinsam dafür zuständig sind, neue Alben herauszugeben. Dies geht aus einer Stellungnahme der UJM, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, hervor.

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Der Schlagersänger Udo Jürgens. - Keystone

Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. UJM kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Der Entertainer Udo Jürgens starb im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen. Er brach auf einem Spaziergang am Bodensee zusammen.

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