Rechtsextremen-Prozess in Berlin: Ein Angeklagter soll Drohungen, unter anderem gegen Helene Fischer, ausgesprochen haben.
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Ein Neonazi hat es auf Helene Fischer abgesehen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Berlin steht ein Rechtsextremer vor Gericht, dem 107 Drohungen vorgeworfen werden.
  • Die Drohungen sollen sich auch gegen Helene Fischer gerichtet haben.

Schock für Helene Fischer (35): In der deutschen Hauptstadt Berlin wurde Kopfgeld auf die deutsche Schlagersängerin ausgesetzt. Mutmasslicher Übeltäter: Ein gewisser André M. (32), ein unscheinbarer Typ mit Pferdeschwanz – arbeitslos und Neo-Nazi.

Helene Fischer
Für Helene Fischer wurde ein Kopfgeld ausgesetzt. - dpa

Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft und sitzt indes in Untersuchungshaft, wie der «Berliner Kurier» berichtet. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2018 und April 2019 insgesamt 107 Drohungen per E-Mail versendet zu haben. Der Absender lautete jeweils «National Sozialistische Offensive». Betroffen waren etwa Politiker, öffentliche Ämter, Polizisten sowie Redaktionen von Zeitungen.

Laut Anklageschrift wird ihm das «Ausleben seines Menschenhasses» vorgeworfen. Und: Die «öffentlichkeitswirksame Verbreitung seiner Phantasien von der Vernichtung des kapitalistischen Systems zugunsten einer nationalsozialistischen Ordnung».

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Der Nazi-Prozess findet in Berlin statt. - Twitter

Nazi gab Helene Fischer «zum Abschuss frei»

Diese Woche hat der Prozess gegen André M. begonnen. Nach einer Bombendrohung musste der Gerichtssaal allerdings geräumt werden. Es wird vermutetet, dass diese von einem Kumpel des Angeklagten ausgegangen war.

Im Visier des Rechtsextremisten stand auch Helene Fischer. Er schrieb ein «Kopfgeld» aus, wenn jemand seine irren Fantasien mit der Sängerin ausleben kann. Obendrauf hat er sie in einem seiner Hassmails «zum Abschuss freigegeben», schreibt «Bild».

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Helene Fischer ist die erfolgreichste deutsche Schlagersängerin. - keystone

Anfang Mai soll der Prozess in Berlin fortgesetzt werden. In der Zwischenzeit soll ein psychiatrisches Gutachten über seine Schuldfähigkeit urteilen.

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