Gericht

Benko-Ehefrau zieht erfolgreich gegen Medien vor Gericht

Keystone-SDA
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Österreich,

In Innsbruck (Ö) erstritt Nathalie Benko, Ehefrau von René Benko, Geldstrafen gegen Medien wegen falscher Scheidungsberichte.

Nathalie und René Benko im Jahr 2019
Nathalie Benko, Ehefrau von Signa-Gründer René Benko, erzielte am Dienstag in Innsbruck einen Gerichtssieg gegen Medien. (Symbolbild) - keystone

Die Frau von Signa-Gründer René Benko, Nathalie Benko, ist am Dienstag in Innsbruck erfolgreich gegen Medien gezogen. Die Medien wurden wegen offenbar wahrheitswidriger Berichterstattung über eine angeblich von ihr eingereichte Scheidung zu Geldstrafen verurteilt.

Der Axel Springer Verlag wurde zu insgesamt 10'000 Euro (etwa 9350 Franken) Geldstrafe bzw. Entschädigung verurteilt – 8000 (etwa 7500 Franken) betrafen die Berichterstattung auf der zum Verlag gehörenden «bild.de»-Seite und 2000 Euro (etwa 1870 Franken) jene auf der Plattform «B.Z. Berlin». Der «TagesAnzeiger» muss ebenfalls 2000 Euro an Nathalie Benko bezahlen. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Im Falle von «bild.de» meldete der Rechtsvertreter des Axel Springer Verlags «volle Berufung an». Was die «B.Z.»- und «TagesAnzeiger»-Urteile betraf, meldete wiederum Benkos Anwalt Strafberufung an. Den Unterschied in der Höhe der Geldbeträge begründete das Gericht mit den unterschiedlichen Reichweiten der Medien.

Nathalie Benko erschien nicht zu der Verhandlung. Medienvertreter warteten vergeblich auf die seit 2010 mit dem derzeit in U-Haft sitzenden Benko verheiratete, gebürtige Schweizerin.

Falsche Scheidungsberichte

Benko klagte gegen Berichterstattungen Mitte März, in denen von einer von ihr eingereichten Scheidung die Rede war. Ein «Verstoss gegen die journalistische Sorgfaltspflicht», urteilte der Richter. Die Medien hätten «nur wegen den Schlagzeilen und Klicks nicht gesicherte Inhalte verbreitet». Damit hätten diese nicht zuletzt die Privatsphäre von Nathalie Benko verletzt.

Vertreter der beklagten Medien betonten hingegen, dass ein Bericht über eine mögliche Scheidung im Signa-Umfeld sehr wohl berichtenswert und berichtbar sei: «Privat wird es erst, wenn man über die Gründe der Scheidung mutmasst und man die armen Kinder mit hineinzieht.» Zudem habe ein österreichisches Online-Medium das Thema zuerst aufgegriffen, die Beklagten hätten dieses lediglich übernommen.

Vergleichsgespräche vor der Verhandlung hatten zu keinem Ergebnis geführt. Für Mittwoch kommender Woche ist am Landesgericht ein weiterer Prozess gegen die «Berliner Morgenpost» und deren Online-Auftritt Morgenpost.de angesetzt.

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