Eltern eines Hanau-Opfers ziehen vor höchstes deutsches Gericht
Die Eltern eines Opfers des rassistischen Anschlags von Hanau 2020 bringen den Tod ihres Sohnes vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Eltern eines der Opfer des rassistischen Anschlags in der deutschen Stadt Hanau im Februar 2020 bringen den Tod ihres Sohnes vor Deutschlands Bundesverfassungsgericht. Sie werfen den Ermittlungsbehörden vor, die Hintergründe der Tat nicht ausreichend untersucht zu haben.
Im Oktober waren sie mit ihrem Versuch gescheitert, neue Ermittlungen über eine sogenannte Klageerzwingung durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte die Anträge der Eltern Mitte Oktober als unzulässig verworfen.
Nun hoffen sie auf das höchste deutsche Gericht. Dieses bestätigte den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde. Zuvor hatte «tagesschau.de» berichtet.
Rassistischer Anschlag in Hanau 2020: Zehn Tote
In Hanau (Hessen) hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.
«Jetzt schauen wir, was die in Karlsruhe machen», sagte Amir Kurtovic, Vater des bei dem Attentat getötet Hamza Kurtovic. Sollten er und seine Frau Dijana mit ihrer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht in der südwestdeutschen Stadt abermals scheitern, wollen sie den Fall zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Strassburg bringen.
«Wir wurden unseres Rechts beraubt», sagte Amir Kurtovic. «Es wurde nichts ermittelt, es wurden keine Zeugen gehört. Es wurden keine Beweise gewürdigt.» Ihm gehe es um Gerechtigkeit für seinen getöteten Sohn.
Eltern werfen Bar-Betreibern und Behörden Mitschuld vor
Die Eltern hatten sich nach Angaben des OLG Frankfurt gegen die Einstellung beziehungsweise Nichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Arena Bar – einem der beiden Tatorte – sowie gegen namentlich nicht benannte Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadt Hanau gewandt. Nach Ansicht der Eltern waren diese wegen eines zur Tatzeit verschlossenen Notausgangs in der Bar mitverantwortlich für den Tod ihres Sohnes.
Überdies hatten sie sich den Angaben zufolge darüber beschwert, dass keine Ermittlungen gegen den damaligen Innenminister des Bundeslandes Hessen, Peter Beuth, sowie mehrere leitende Polizeibeamte eingeleitet wurden. Diese hätten es unterlassen, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems zu sorgen, wodurch die Rettungskräfte zu spät alarmiert worden seien, lautete der Vorwurf.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde am 16. Oktober zurück. Die Anträge blieben ohne Erfolg, da die Eltern nach Gerichtsangaben keine Fehler der von der Hanauer Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen aufgezeigt hätten.














