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Zürcher Regierung will nach Pandemie die Verfassung anpassen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie will der Zürcher Regierungsrat die Kantonsverfassung anpassen, um für künftige Krisen gerüstet zu sein.

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Der Zürcher Regierungsrat. - Regierungsrat ZH

Notmassnahmen sollen auch bei wirtschaftlichen und sozialen Notständen möglich sein.

Zudem sollen Kredite in dringenden Fällen ohne Referenden gesprochen werden können.

Die beiden beabsichtigen Anpassungen der Notstandskompetenz und des Dringlichkeitsrechts würden ausreichen – für ein zusätzliches Notstandsgesetz bestehe hingegen kein Bedarf, teilte der Regierungsrat am Donnerstag, 9. März 2023, mit.

Abklärungen, die nach einem Postulat aus dem Kantonsrat erfolgten, hätten gezeigt, dass «die Handlungsfähigkeit aller drei Staatsgewalten auf allen Ebenen während der Coronapandemie grundsätzlich sichergestellt war», heisst es im Protokoll der Regierungsratssitzung.

Das Verwaltungsgericht kippte eine Corona-Verordnung

Eine Corona-Verordnung hob das Verwaltungsgericht aber auf. Der Regierungsrat hatte Ausfallsentschädigungen an Kindertagesstätten und Tagesfamilien-Organisationen ausrichten wollten.

Die Kantonsverfassung setze eine schwere Störung oder unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit voraus, hielt das Gericht fest.

Allein zum Schutz vor einem sozialen oder wirtschaftlichen Notstand könne der Regierungsrat keine Verordnung erlassen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll deshalb in der Kantonsverfassung ausdrücklich festgehalten werden, dass Notverordnungen und Notmassnahmen auch bei wirtschaftlichen und sozialen Notständen möglich sind.

Handlungsfähigkeit des Kantons soll verbessert werden

Zudem soll darin explizit verankert werden, dass dabei auch von kantonalen Gesetzen abgewichen werden könne.

Um die Handlungsfähigkeit des Kantons in besonderen Lagen zu verbessern, soll in der Verfassung zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Kantonsrat nicht nur wie bisher Gesetze, sondern auch Verpflichtungskredite mit einer Zweidrittel-Mehrheit dringlich in Kraft setzen kann und ein Referendum dagegen aufgeschoben wird.

Der Regierungsrat legt die beiden Anpassungen dem Kantonsrat zur weiteren Debatte vor.

Dieser prüft unter anderem im Rahmen einer parlamentarischen Initiative die Notmassnahmen.

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