Musikschulen erhalten elf Millionen Franken mehr vom Kanton
Anerkannte Musikschulen in Zürich erhalten ab 2023 mehr Geld vom Kanton. Neu trägt dieser durchschnittlich zehn Prozent der Betriebskosten.

Bislang betrug die Beteiligung rund drei Prozent. Der Kanton rechnet mit Mehrkosten von jährlich elf Millionen Franken. Das neue Musikschulgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Regierungsrat hat nun die dazugehörige Verordnung beschlossen, wie er am Donnerstag, 13. Oktober 2022, mitteilte.
Diese regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung sowie die Qualitätsvorgaben und die Finanzierungspauschalen.
Drei verschiedene Stufen
Laut Musikschulgesetz gliedert sich das Angebot der Musikschulen in drei Stufen.
Das Grundangebot steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei zum 25. Altersjahr offen. Für dieses Grundangebot können Musikschulen auch zusammenarbeiten.
Daneben gibt es die Stufen Förderprogramm und Studiumsvorbereitung. Diese sind auf besonders begabte und engagierte Schüler beschränkt.
Kriterien für die Eignungsprüfung müssen festgelegt werden
Damit die Begabtenförderprogramme rechts- und chancengleich zugänglich sind, müssen die Musikschulen vergleichbare Kriterien für die Eignungsprüfung und die Promotion festlegen, wie es in der Mitteilung heisst.
Die Gemeinden können Musikschulen mit der Durchführung der sogenannten «musikalischen Grundbildung» beauftragen.
Bislang wurde dafür im Volksschulgesetz der Ausdruck «musikalische Früherziehung» verwendet. Die Kosten dafür werden jeweils von der Volksschule übernommen.