Zwischen der SVP-Initiative und dem Gegenvorschlag kam es bei den Abstimmungen in Zürich zu einer Stichfrage. Der Gegenvorschlag setzte sich knapp durch.
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Ernst Stocker, Finanzdirektor des Kantons Zürich. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich waren heute Abstimmungen.
  • Dabei wurde eine SVP-Initiative und ein Gegenvorschlag angenommen.
  • Der Gegenvorschlag erzielte in der Stichfrage eine knappe Mehrheit.

Künftig können Zürcherinnen und Zürcher in der Steuererklärung höhere Abzüge für bezahlte Krankenkassenprämien geltend machen. Sowohl einer Volksinitiative der SVP mit dieser Forderung als auch einem Gegenvorschlag haben die Stimmberechtigten zugestimmt. In der Stichfrage erzielte der Gegenvorschlag eine hauchdünne Mehrheit.

Volketswil Urne Abstimmungen Zürich
Eine Zürcher Wahlurne. (Symbolbild) - keystone

Der Gegenvorschlag zur «Gerechtigkeitsinitiative» der SVP wurde mit 148'709 Ja-Stimmen zu 121'480 Nein-Stimmen angenommen. Dies teilte das statistische Amt des Kantons Zürich am Sonntag mit. Der Ja-Anteil betrug somit 55,0 Prozent, die Stimmbeteiligung lag bei 29,9 Prozent. Der Gegenvorschlag sieht eine moderate Erhöhung der Steuerabzüge für Krankenkassenprämien vor.

Die Initiative wollte die Abzüge deutlich stärker erhöhen. Sie wurde mit 140'632 Ja-Stimmen zu 134'665 Nein-ebenfalls angenommen. Der Anteil Ja-Stimmen betrug 51,1 Prozent.

Stichfrage brachte eine hauchdünne Mehrheit

Entschieden wurde die Abstimmung in Zürich mit einer hauchdünnen Mehrheit von 703 Stimmen zugunsten des Gegenvorschlags in der Stichfrage. 132'984 Stimmen entfielen auf den Gegenvorschlag, 132'281 Stimmen auf die Volksinitiative. Der Gegenvorschlag erhielt somit 50,1 Prozent der Stimmen.

Im Kanton Zürich kommt es nicht automatisch zu einer Nachzählung, wenn Abstimmungen besonders knapp ausgehen. Der Regierungsrat könne eine Nachzählung jedoch anordnen, falls Gründe dafür vorliegen. Dies sagte Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) am Sonntag vor Medienschaffenden.

Initiative wurde nur von SVP und EDU unterstützt

Mit der Annahme des Gegenvorschlags können Steuerpflichtige im Kanton Zürich für die Krankenkassenprämien künftig 2900 Franken (bisher: 2600 Franken) von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der Abzug für die Krankenkassenprämien von Kindern bleibt unverändert bei 1300 Franken. Bei Kanton und Gemeinden wird das zu je rund 45 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen jährlich führen.

Die Initiative der SVP wollte den Abzug von 2600 Franken auf 3600 Franken erhöhen. Zudem hätte der Kinderabzug von 1300 auf 1500 Franken erhöht werden sollen. Die Steuerausfälle bei Kanton und Gemeinden hätten sich auf schätzungsweise je rund 150 Millionen Franken belaufen.

Die Initiative wurde nebst der SVP nur von der EDU unterstützt. Der Gegenvorschlag hatte die Unterstützung von FDP, EVP, Mitte, sowie SVP und EDU. SP, Grüne, AL und GLP lehnten sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab.

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