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Gericht pfeift Justizvollzug wegen Elektrostimulation zurück

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Verwaltungsgericht hat Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) weger der Anordnung einer zwangsweisen Elektrostimulationstherapie zurückgepfiffen.

Verwaltungsgericht Zürcher
Schild am Verwaltungsgericht in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Die Anordnung einer zwangsweisen Elektrostimulationstherapie war für einen schizophrenen Straftäter in Rheinau.

Zwangsmedikation in psychiatrischen Kliniken ist zwar unter gewissen Voraussetzungen legal.

Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für eine sogenannte elektrokonvulsive Therapie, bei der das Gehirn mit elektrischen Impulsen gereizt wird.

Dazu werden zwei Elektroden am Kopf des Patienten fixiert, sodass ein epileptischer Anfall von bis zu 30 Sekunden Dauer ausgelöst wird.

Therapie für einen Straftäter mit paranoider Schizophrenie

Dies soll schwere psychische Erkrankungen wie Schizophrenie therapieren.

Juwe ordnete diese Therapie für einen Mann an, der wegen seiner paranoiden Schizophrenie mehrere Delikte beging.

Der Antrag dafür kam von der Klinik Rheinau, die bei diesem Patienten mit ihrem Latein am Ende war. Medikamente halfen nicht.

Seine Tage verbrachte der Mann teilweise fixiert in Isolation, weil er mehrfach Angestellte angegriffen und verletzt hatte.

Die Anordnung des Justizvollzugs für eine Elektro-Therapie sei rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht kam in einem kürzlich publizierten Urteil aber zum Schluss, dass diese Therapie nur unter Zwang durchgeführt werden darf, wenn davon auch etwas im Strafurteil steht.

Dort stehe jedoch nur etwas von medikamentöser Therapie, allenfalls auch unter Zwang.

Deshalb sei die Anordnung des Justizvollzugs für eine Elektro-Therapie rechtswidrig und müsse aufgehoben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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