Gericht

    Brief nicht angenommen – Gericht bestätigt Busse gegen Anwalt

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Ein Anwalt hatte das Schreiben eines Berufskollegen ungeöffnet zurücksenden lassen – mit dem handschriftlichen Vermerk «abgereist ohne Adressangabe».

    schweizerische bundesanwaltschaft
    Das Gericht in Albi verurteilte einen 38-jährigen Franzosen zu 30 Jahren Haft wegen Mordes an seiner Frau – ein Fall, der landesweit für Aufsehen sorgte. (Symbolbild) - pixabay

    Der Berufskollege hatte den Anwalt in Zusammenhang mit einem österreichischen Zivilurteil schriftlich zu erreichen versucht, wie es im Urteil heisst, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

    Mit dem Urteil war der Anwalt zu einer Schadenersatzforderung von rund 16'000 Franken verurteilt worden: Er soll in jährlichen Prüfberichten bescheinigt haben, dass ein Unternehmen über die von Kunden eingelegten Edelmetalle verfüge – bei dessen Konkurs fanden sich dann aber «keine relevanten Mengen an Edelmetallen».

    Dass er den Brief seines Berufskollegen zurückschicken liess, verneinte der Anwalt nicht. Er stellte sich aber auf den Standpunkt, dass die Schadenersatzforderung an ihn als Privatperson gerichtet sei. Beim Brief sei es also um eine private Sache gegangen, die nicht seine anwaltliche Tätigkeit betreffe.

    Verwaltungsgericht bestätigt Busse der Aufsichtskommission

    Das Verwaltungsgericht verweist hingegen darauf, dass der Mann die Prüfberichte unter Verwendung des Titels «Rechtsanwalt und Notar» unterzeichnete. Ausgangspunkt und Gegenstand des fraglichen Zivilverfahrens würden damit offenkundig einen Zusammenhang zu dessen Berufstätigkeit aufweisen.

    «Sich durch die wahrheitswidrige Angabe, ohne Adressangabe abgereist zu sein, einer Kontaktaufnahme durch einen anderen Anwalt zu entziehen, ist mit der Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung nicht zu vereinbaren», hält das Verwaltungsgericht fest. Das Verhalten des Mannes sei geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Zutrauenswürdigkeit der Anwaltschaft zu beeinträchtigen.

    Das Gericht hat mit seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Busse von 2000 Franken bestätigt, welche die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte ausgesprochen hatte.

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