Bundesgericht

Zuger Schulpavillon: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

Das Bundesgericht ist nicht auf eine Beschwerde eingetreten, die ein superprovisorisches Bauverbot für ein Schulprovisorium in der Stadt Zug erwirken wollte.

Nationalen Finanzausgleich
Blick auf die Stadt Zug. - keystone

Nun kann die Stadt die im April 2023 gestoppten Bauarbeiten wieder aufnehmen. Das Baudepartement rechnet mit einer Erstellungsdauer von vier Monaten, wie es am Montag, 28. August 2023, mitteilte.

Im zweigeschossigen Pavillon werden künftig vier Kindergarten- und Unterstufenklassen untergebracht.

Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen besteht im Schulkreis Guthirt ein akuter Bedarf für zusätzlichen Schulraum.

Das Schulprovisorium am Lüssiweg ist befristet und wird nach Bezug des geplanten zweiten Schulhauses für das Quartier-Guthirt wieder vollständig zurückgebaut.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Landi
65 Interaktionen
159 Bewerbungen!
sdf
162 Interaktionen
Greta gestoppt

MEHR BUNDESGERICHT

ki bundesgericht richter
128 Interaktionen
Enthüllt
Credit Suisse
8 Interaktionen
Nach Klage
Credit Suisse UBS
26 Interaktionen
CS-Vergütungen
Einbürgerung
21 Interaktionen
Bundesgericht

MEHR AUS ZUG

Hünenberg
Biodiversität
Cham ZG
Baar
Zug United
Unihockey