Parlament

Parlament verbessert Anstellungsbedingungen für Kantonsangestellte

Der Zuger Kantonsrat hat die Vorschläge der Regierung zur Optimierung der Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und Lehrpersonen diskutiert.

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Der Zuger Kantonsrat. (Archivbild) - keystone

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag, 25. August 2022, in erster Lesung die Vorschläge der Regierung diskutiert, wie sie die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimieren will. Grundsätzlich stiessen diese auf Zustimmung. Der Ratslinken aber gingen sie zu wenig weit.

Geplant sind unter anderem drei bis fünf Tage mehr Ferien für Verwaltungs- und Gerichtspersonal. Lehrpersonen sollen eine zusätzliche altersabhängige Entlastungslektion erhalten. Das bestehende Lohnsystem soll moderner und flexibler werden. Die aktuellen Mindest- und Höchstlöhne bleiben unverändert.

Ziel der Anpassungen ist es, das Lohnsystem und die Anstellungsbedingungen zu verbessern und dadurch die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber zu erhalten. «Wir wollen motiviertes Personal, Leute, die Leistungsbereitschaft zeigen, und wir wollen dem Fachkräftemangel entgegentreten mit einem modernen Personalgesetz», sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) am Donnerstag, 25. August 2022, im Rat.

Andreas Hausheer (Mitte), Präsident der Staatswirtschaftskommission (Stawiko), machte darauf aufmerksam, dass die vorgesehenen Anpassungen jährliche Mehrkosten von über 16 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden bedeuten. Das sei «sicher keine kleine Sache», sagte Hausheer in der mehrstündigen Debatte.

Zusätzliche Entlastungslektion erst ab dem 50. Altersjahr

Die Stawiko beantragte, den Lehrpersonen eine zusätzliche altersabhängige Entlastungslektion erst ab dem 50. Altersjahr zu gewähren und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen ab dem 45. Altersjahr.

Die Verwaltungsmitarbeitenden erhielten auch erst ab 50 mehr Ferien, argumentierte die Stawiko und konnte den Rat damit überzeugen. Entsprechend chancenlos blieb der Antrag von Luzian Franzini (ALG), den Lehrpersonen in den Gemeinde bereits ab dem 40. Altersjahr eine Entlastungslektion zu gewähren.

Die Mitte-Fraktion bezeichnete die Vorlage als ein «ausgewogenes und gut austariertes Gesamtpaket». Es ermögliche Verwaltungsangestellten und Lehrpersonen attraktive Anstellungsbedingungen, sagte Fabio Iten.

Es sei nicht so, dass die SVP-Fraktion alle diese zum Teil «sehr massiven Ausbauschritte zugunsten der Arbeitnehmer» bejubeln würde, sagte Kommissionssprecher Emil Schweizer. «Schliesslich sprechen wir von Zusatzausgaben von nicht weniger als 12 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton.» Aber im Sinne einer Kompromisslösung könne die SVP-Fraktion mit dem Gesamtpaket leben.

SP und ALG begrüssen die Reform

Thomas Magnusson (FDP) sprach von einem «ausbalancierten Paket», das «verhebt». «Zug ist und bleibe ein Top-Arbeitgeber», sagte er und versicherte: «Die FDP-Fraktion wird den linken Fantasieanträgen widerstehen.»

Der Vorschlag der Regierung sei ein «überfälliger Schritt in die richtige Richtung», sagte Christian Hegglin (SP). Dieser solle sobald als möglich umgesetzt werden. Die Vorlage enthalte viele Verbesserungen und Modernisierungen.

Zwar begrüsse auch die ALG diese Reform im Grundsatz, sagte Franzini. «Doch diese Anpassungen reichen einfach nicht», ergänzte er. In wirtschaftlichen Belangen gebe sich Zug ja auch nicht mit Mittelmass zufrieden. Und wenn man sich die «dramatischen Meldungen» zum Lehrermangel anschaue, werde klar, dass es Korrekturen brauche.

Mehrere Veränderungsanträge blieben ohne Mehrheit

So beantragte die ALG unter anderem, die Löhne generell um 2,5 Prozent zu erhöhen, scheiterte damit aber im Rat mit 55 zu 20 Stimmen. Auch die Anträge auf vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von vier Wochen (42 zu 18 Stimmen) sowie auf die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs von zwei auf vier Wochen (46 zu 18 Stimmen) fanden keine Mehrheit.

Rita Hofer (SP) stellte den Antrag, dass die Vergabe des Dienstaltersgeschenks für alle gleich gehandhabt werden solle. Das heisst, auch Lehrpersonen sollten das Geschenk ganz oder teilweise als Urlaub beziehen können.

Der Rat lehnte diesen Vorschlag zwar knapp mit 36 zu 33 Stimmen ab, stimmte dafür Hofers Eventualantrag zu, dass die Lehrpersonen die Hälfte als Urlaub beziehen können. Dieser Entscheid war noch knapper mit 35 zu 34 Stimmen.

Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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