Niederhünigen: Mitwirkung zu den Streckenmassnahmen läuft
Wie die Gemeinde Niederhünigen meldet, läuft vom 1. bis 30. Juni 2023 die Mitwirkung zur Streckenmassnahme am Abschnitt Freimettigenstrasse bis Katzengässli.

Im Richtplan Verkehr der Gemeinde Konolfingen sind verschiedene Massnahmen vorgesehen.
Darunter fallen auch sogenannte Streckenmassnahmen, welche auf den betroffenen Strecken zu einer verträglicheren Abwicklung des Verkehrs führen sollen.
Der Abschnitt Freimettigenstrasse bis Katzengässli bildet eine Streckenmassnahme.
Der Abschnitt grenzt an die Gemeinden Freimettigen und Niederhünigen, weshalb vorliegend das Projekt gemeinsam erarbeitet wurde.
Vorprojekt wurde zu Handen der Mitwirkung verabschiedet
Die Gemeinden Konolfingen, Freimettigen und Niederhünigen haben die B+S AG damit beauftragt, ein Vorprojekt zu erarbeiten.
Der Oberingenieurkreis II ist als Strasseneigentümer der Freimettigenstrasse ebenfalls involviert.
Mittlerweile verabschiedete der Gemeinderat aller drei Gemeinden sowie der Oberingenieurkreis II das Vorprojekt zu Handen der Mitwirkung.
Das Vorprojekt beinhaltet unter anderem die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Freimettigenstrasse/Dorfstrasse (beides Kantonsstrassen), dem Katzengässli (Knoten Freimettigenstrasse/Dorfstrasse bis zur Liegenschaft Katzengässli Nummer 13) sowie der Schlossgutstrasse und der Bächlimattstrasse.
Die Mitwirkung läuft bis Ende Juni 2023
Zudem ist auf dem Katzengässli die Markierung eines Fussgängerlängsstreifens vorgesehen.
Ab der Liegenschaft Katzengässli Nummer 13 Richtung Niederhünigen ist vorgesehen, die Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer zu reduzieren.
Die Mitwirkung für die Massnahmen auf dem Abschnitt der Gemeindestrasse «Katzengässli bis Gemeindegrenze» findet vom 1. bis am 30. Juni 2023 statt und die Unterlagen inklusive Fragebogen können während dieser Zeit elektronisch eingesehene werden.
Einwendungen oder Anregungen können unterbreitet werden
Die Unterlagen inklusive Fragebogen liegen zudem bei der Gemeindeverwaltung Niederhünigen während der Schalteröffnungszeiten auf.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben oder Anregungen unterbreitet werden.
Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Niederhünigen, zu richten – oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Fragebogens.
Die Hinweise zu der Mitwirkung
Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eingereicht werden.
Der Oberingenieurkreis II sieht von einer Mitwirkung für die Kantonsstrasse ab.
Bei Fragen zu den geplanten Verkehrsmassnahmen steht Ressortchef Strassen – Landwirtschaft – Forstwirtschaft und zur Mitwirkung die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.