Hochwasserschutzprojekt bringt neue Fusswegverbindung
Das Projekt zum Ausbau des Fusswegs über den Büelisacherkanal in Wohlen startet im Winter 2025/26. Gleichzeitig gilt entlang der Bünz Leinenpflicht für Hunde.

Wie die Gemeinde Wohlen mitteilt, beinhaltet das kantonale Projekt «Hochwasserrückhaltebecken Wohlen, Fussweg über Büelisacherkanal» nebst der Verbesserung der Sicherheit der Fusswegverbindung verschiedene Begleitmassnahmen zur Erholungsnutzung, unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde auf den Wegen beidseitig entlang der Bünz.
Das Projekt für den Ausbau des Fusswegs über den Büelisacherkanal wurde vom 27. März bis 25. April 2023 öffentlich aufgelegt. Als koordinierte Massnahme verfügten die Gemeinderäte von Waltenschwil und Wohlen gleichzeitig die Leinenpflicht für Hunde entlang der Bünz.
Nachdem das zuständige kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) diese ursprünglichen Beschlüsse aufgehoben hatte, verfügten die Gemeinderäte von Waltenschwil und Wohlen die Hunde-Leinenpflicht mit ausführlicher Entscheidbegründung erneut am 29. April 2024.
Gegen diese Verfügungen zur Hunde-Leinenpflicht wurde eine Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde vom DGS mit Entscheid vom 14. April 2025 abgewiesen.
Bauarbeiten starten im Winter 2025/2026
Der Entscheid und damit auch die gemeinderätlichen Beschlüsse zur Leinenpflicht für Hunde entlang der Bünz sind inzwischen rechtskräftig. Das Projekt zum Ausbau der Fusswegverbindung über den Büelisacherkanal wurde daraufhin am 29. April 2025 durch den Vorsteher des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt. Der Entscheid ist zwischenzeitlich ebenfalls rechtskräftig.
Der Ausbau des Fusswegs über den Büelisacherkanal beim Hochwasserrückhaltebecken Wohlen wird nun angegangen. Die Bauherrschaft liegt beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Als nächste Schritte erfolgen die Erstellung des Ausführungsprojekts und die Ausschreibung der Bauarbeiten. Die Ausführung der Arbeiten ist im Winter 2025/2026 vorgesehen.