Lehrer bastelt KI-Sex-Bild mit Schülerin (17)
Ein Lehrer aus Deutschland soll mithilfe Künstlicher Intelligenz ein Pornobild erstellt haben, das ihn und eine Schülerin bei sexuellen Handlungen zeigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lehrer aus Deutschland soll per KI ein Pornobild einer Schülerin erstellt haben.
- Darauf sollen der Lehrer und die 17-Jährige bei sexuellen Handlungen zu sehen sein.
- Die Polizei hat bei einer Hausdurchsuchung mehrere Datenträger des Lehrers sichergestellt.
Porno-Verdacht bei einem Lehrer aus Deutschland: Mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) soll der Pädagoge ein Bild erstellt haben, das ihn und eine Schülerin bei sexuellen Handlungen zeigt.
Er habe dafür per KI das Gesicht der 17-Jährigen in ein Porno-Bild montiert, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Laut der «Offenbach Post» kam der Skandal bereits im Juli ans Licht. Die Staatsanwaltschaft Giessen ermittelt seither wegen des Verdachts auf Erstellung jugendpornografischer Inhalte.
Angezeigt hatte den Lehrer offenbar ein Kollege. Diesem soll er das KI-Sex-Bild gezeigt haben, berichtet die «Bild»-Zeitung.
Polizei stellt bei Hausdurchsuchung Datenträger sicher
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des langjährigen Lehrers einer Gesamtschule in Hessen stellten Beamte verschiedene Datenträger und Computer sicher. Aktuell werde das Material ausgewertet.
Das nehme «regelmässig einige Monate in Anspruch», sagte Oberstaatsanwaltschaft Thomas Hauburger der dpa. «Die Ermittlungen, die sich nur gegen den beschuldigten Lehrer richten, dauern an.»
Weitere Auskünfte etwa zum Alter des Lehrers machte er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
Lehrer soll schon vorher auffällig geworden sein
Das zuständige Staatliche Schulamt äusserte sich auf Nachfragen nicht zur derzeitigen beruflichen Situation des Lehrers.
Laut dem Bericht der «Offenbach Post» soll der Lehrer jedoch schon zuvor auffällig geworden sein. Mit «manchen Kommentaren gegenüber Schülerinnen» sei er bereits «häufig an der Grenze des Erlaubten gewandelt».
Von Vorgesetzten soll er deshalb bereits verwarnt worden sein.