Das revidierte Bundesgesetz sieht eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer vor. Eine Angleichung an die Armee wurde dabei vorgenommen.
Zivilschutz
Mitarbeiter des Zivilschutz. (Symbolbild) - Keystone
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Wie der Stadtrat Willisau informiert, sehen im Bereich des Zivilschutzes das revidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie die Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) unter anderem eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer vor. Dabei wurde eine Angleichung an die Armee vorgenommen.

Die Zivilschutzorganisation Region Sursee, Wiggertal, Napf und Region Entlebuch werden insbesondere mit personellen Herausforderungen konfrontiert sein, welche eine Anpassung der bestehenden Strukturen unumgänglich machen wird. Die Gemeinden dieser Zivilschutzorganisationen haben sich für eine Zusammenarbeit ausgesprochen und eine Projektgruppe beauftragt, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Eine Zusammenführung der vier als Kompanien bestehenden Organisationen zu einem Bataillon wird vom Regierungsrat des Kantons Luzern und der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug unterstützt.

Es ist vorgesehen, dass die beteiligten Gemeinden mit einem Gemeindevertrag die regionale Zivilschutzorganisation Nord-West bilden. Operativ wird diese durch das Kommando geführt, welchem die Zivilschutzkommission als politische Behörde vorsteht. Die bestehenden Schutzanlagen bleiben im Eigentum der betreffenden Gemeinde und werden der ZSO Nord-West zur Erfüllung der Aufgaben unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Willisau ist Mitglied der ZSO Napf

Willisau gehört heute zur ZSO Napf und ist vom Zusammenschluss ebenfalls betroffen. Der Stadtrat hat entschieden, dass der geplante Zusammenschluss sinnvoll ist und für Willisau Vorteile bringt. So ist vorgesehen, die Kosten auf einen Richtwert von 8 bis 8,50 Franken pro Einwohnenden zu senken. Ebenso wird die ehemalige ZSO Napf mit einem politischen Vertreter weiterhin Einsitz in der neuen Zivilschutzkommission haben.

Nach dem Grundsatzentscheid des Stadtrates folgen nun auch noch die Entscheide aller weiteren 47 betroffenen Gemeinden, bevor der Gemeindevertrag fertig verhandelt und unterzeichnet werden kann. Es liegen noch Anträge zur Bereinigung vor. Es ist vorgesehen, dass die neue ZSO NordWest die operative Tätigkeit am 1. Januar 2023 aufnimmt und alsdann die bestehenden ZSO ablöst.

Begehungen und Bestandesaufnahme Naturobjekte

Im Herbst 2021 wurden die Arbeiten für die Ortsplanungsrevision gestartet. Nebst diversen Anpassungen der Ortsplanung Willisau ist die Ortsplanung Gettnau dem neuen Planungs- und Baurechts des Kantons Luzern anzupassen und die Ortsplanungen sind in einen gemeinsamen Zonenplan mit gemeinsamem Baureglement zusammenzuführen.

Ein Teil der zu erledigenden Arbeiten betrifft die Nachführung des Inventars von Naturobjekten und der Aufnahme der wichtigen und raumprägenden Naturelemente im Zonenplan. Dafür werden ab März die Naturobjekte innerhalb wie auch ausserhalb der Siedlungsgebiete aufgenommen, mit Beschreibung und Fotodokumentation. Dies erfolgt mit Begehungen vor Ort. Über die Aufnahme der einzelnen in den Begehungen aufgenommenen Naturobjekten in den Zonenplan entscheidet die eingesetzte Ortsplanungskommission im Sommer 2022.

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