Gossau ZH: Hecken und Sträucher müssen zurückgeschnitten werden
Die Gemeinde Gossau ZH bittet Grundeigentümer, Äste und Hecken bis hinter die Grundstücksgrenze zu schneiden. Sie behindern sonst Sicht und Winterdienst.

Im Herbst ist wieder Zeit für einen Pflanzenrückschnitt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Winterdienst nicht zu beeinträchtigen.
Private Grundstücke und Bauten werden häufig mit Bepflanzungen gegen den öffentlichen Strassenraum und Fussgängerbereiche abgegrenzt. Hinausragende Äste oder zu hoch gewachsene Hecken und Sträucher können den Sichtbereich von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie Fussgängerinnen, Auto- und Velofahrer einschränken und so potenziell gefährliche Situationen verursachen. Zudem behindern herausragende Äste die Abfallsammlung und erschweren dem Unterhaltdienst die Winterdienst-Arbeiten.
Wir bitten Sie, Ihre Sträucher und Hecken regelmässig bis hinter die Grenze Ihres Grundstücks zurückzuschneiden. Auch Kandelaber und Hydranten müssen gut sichtbar und frei von Pflanzen sein. Wir danken Ihnen für diesen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.










