Küsnacht (ZH)

    Küsnacht ZH: Bäume und Sträucher bis Ende Oktober zurückschneiden

    In Küsnacht ZH müssen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Bepflanzung bis zum 31. Oktober 2026 zurückschneiden.

    Küsnacht ZH
    Bäume und Sträucher bis Ende Oktober zurückschneiden. - www.kuesnacht.ch

    Entlang von öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden die Passanten und der Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgärten behindert. Oft wird dadurch auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen massiv eingeschränkt. Gerade im Winter beeinträchtigen ungenügend zurück geschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast, die Schneeräumungsarbeiten des Strassenunterhalts.

    Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden deshalb aufgefordert, die Bepflanzung auf Ihrem Grundstück, falls erforderlich, bis zum 31. Oktober 2026 auf die gesetzlichen Masse wie folgt zurückzuschneiden:

    Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 m freigehalten werden. Bei Fuss- und Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,65 m betragen. Diese Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten.

    Morsche oder dürre Äste und Bäume sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.

    Schneiden Sie auch Sträucher und Bäume im Bereich von Strassenlampen, Hinweis- und Signalisationstafeln so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die öffentliche Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.

    In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden.

    Bei Fragen zum allgemeinen Rückschnitt steht Ihnen der Leiter Strassenunterhalt, Herr Caspar Maag vom Werkhof Küsnacht, gerne zur Verfügung. Haben Sie Fragen zum Freischnitt der Beleuchtungskandelaber, gibt Ihnen Herr Stefan Jung, Projektleiter Ausführung Strom der Werke am Zürichsee AG, gerne Auskunft.

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    Kommentare

    User #4748 (nicht angemeldet)

    Diesen Flyer könnte man auch bei uns zu Hause in die Briefkästen legen. Trottoirs und Strassen sind teils nicht mehr oder nur noch eingeschränkt benutzbar, Dornensträucher ragen auf die Strasse und machen die Strassenbenutzung vorallem mit dem Velo zum Spiessrutenlauf.

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