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Thurgau: Verkauf und Freisetzung von Problempflanzen bleibt erlaubt

Exotische Problempflanzen, beispielsweise der Kirschlorbeer, dürfen im Kanton Thurgau weiterhin verkauft und freigesetzt werden.

Grosser Rat Thurgau
Aussenansicht des Grossrat-Gebäudes des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - keystone

Das Parlament lehnte die Motion von Paul Koch (SVP, Oberneunforn) und 79 Mitunterzeichnern mit 57 zu 50 Stimmen ab. Mit der Motion hätte eine gesetzliche Grundlage für ein kantonales Verkaufs- und Freisetzungsverbot geschaffen werden sollen, das sich gegen alle Pflanzen auf der schwarzen Liste der invasiven Neophyten der Schweiz gerichtet hätte.

Viele dieser Pflanzen, die als Zierpflanzen für Garten und Balkon dienen, hätten das Potenzial, einheimische Pflanzenarten zu verdrängen, Böden zu destabilisieren, die Erosion zu fördern oder die Gesundheit von Menschen und Tieren zu gefährden, wurde die Motion begründet. Die Regierung unterstützte das Anliegen.

Am Schluss setzten sich aber die Gegner der Motion knapp durch. Eine «Insellösung» im Thurgau sei unnötig und brächte mehr Bürokratie, argumentierten sie. Nicht alle Pflanzen auf der schwarzen Liste seien im Thurgau ein Problem. Zudem führe der Klimawandel zu Veränderungen in der Fauna - mit oder ohne Neophyten-Verbot.

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