Nach Bundesratsentscheid, bleiben das Hallenbad und die Wellnessanlage in Wädenswil für den Freizeitbetrieb geschlossen. Sportler dürfen unter Bedingungen rein.
Schwimmbad
Ein Schwimmbad. (Symbolbild) - dpa
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Bundesratsentscheid vom 14. April 2021 - Corona-Massnahmen gültig ab Montag 19. April 2021 bis auf Weiteres.

Das Hallenbad und die Wellness-Anlage bleiben weiterhin für den Freizeitbetrieb geschlossen. Allerdings gilt aufgrund der neuesten Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit BAG:

Neu darf eine beschränkte Anzahl Erwachsener im Hallenbad Sport treiben

- In der Halle des Schwimmbeckens dürfen maximal 15 Personen ohne Maske anwesend sein. Im Lernschwimmbecken dürfen maximal 10 Personen ohne Maske Sport treiben

- Besucher müssen sich für den Sport im Hallenbad anmelden (es können nur telefonische Anmeldungen berücksichtigt werden!)

- Es gilt zudem eine maximale Aufenthaltsdauer von 1.5 Stunden

Eine Übersicht über die Besuchs-Zeitfenster findet die Bevölkerung auf: https://www.baeder.waedenswil.ch/_rtr/oeffnungszeitenhallenbad, so die Gemeinde Wädenswil.

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