Zürcher Bauarbeiter pumpen illegal Wasser aus Bach
Eine Pumpe in einem Bach in Stäfa ZH sorgt für Aufsehen. Die Gemeinde bestätigt: Das war nicht erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Pumpe in einem Bach sorgt in Stäfa für Aufregung.
- Die Gemeinde hält fest: Die Wasserentnahme war nicht gestattet.
- Der Kanton sagt: Giesskanne geht, Schlauch oder Pumpe braucht eine Bewilligung.
«Ist das legal?» Mit dieser Frage löst ein Facebook-Post in Stäfa eine hitzige Debatte aus. Das Bild zeigt eine Pumpe in einem Bach, ein Schlauch leitet das Wasser ab. Laut Beitrag wurde es für die Strassenreinigung auf einer Baustelle genutzt.

Die Kommentare sind entsprechend geladen: «Ich kenne jemand, der seine Wassertonne im Garten aus einem Bach gefüllt hat und dafür ziemlich heftig gebüsst wurde.» Ein anderer legt nach: «Die Gemeinde hat eben andere Rechte.»
Gemeinde zieht klare Grenze
Die Gemeinde Stäfa bestätigt auf Anfrage, dass tatsächlich Wasser aus einem Bach entnommen wurde. «Vor Ort wurde festgehalten, dass diese Praxis nicht gestattet ist», heisst es in der Stellungnahme.
Eskaliert ist der Fall trotzdem nicht. Der stellvertretende Gemeindeschreiber Erich Maag erklärt: «Bei der Kontrolle wurde eine sehr geringe Wasserentnahme festgestellt.»
Weitere Massnahmen seien nicht erforderlich gewesen, Der Fall sei durch die kommunale Baupolizei abgeklärt worden.
Giesskanne ja, Pumpe nein
Warum ist die Regelung so streng? Die Baudirektion des Kantons Zürich liefert die Antwort. Wer «mit der Giesskanne dann und wann Wasser aus dem Fluss schöpft», brauche keine Bewilligung.

Sobald aber Schlauch oder Pumpe im Spiel sind, gilt eine andere Dimension: Dann ist eine Bewilligung nötig.
Lebensraum braucht Restwasser
Der Grund ist laut Kanton zentral. «Ziel ist, dass genug Wasser im Gewässer verbleibt, damit der Lebensraum für Tiere und Pflanzen nicht beeinträchtigt wird.»
Gerade kleine Bäche könnten bei Trockenheit kritisch werden. Wasserentnahmen bewillige der Kanton deshalb nur aus genügend grossen Gewässern.












