Hombrechtikon

    Verkehrseinschränkungen während Sanierung im Eichstutz

    Gemeinde Hombrechtikon
    Gemeinde Hombrechtikon

    Stäfa,

    In der Gemeinde Hombrechtikon starten am 16. März 2026 die Bauarbeiten im Eichstutz. Strassen- und Werkleitungsarbeiten führen zu Sperrungen und Umleitungen.

    Ortsstrasse der Gemeinde Hombrechtikon.
    Ortsstrasse der Gemeinde Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Hombrechtikon informiert, stehen Bauarbeiten im Eichstutz an. Die Arbeiten umfassen nebst dem Ersatz von Werkleitungen den Neubau der Belagsschichten und eine Optimierung der Strassenentwässerung.

    Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 16. März 2026 und dauern voraussichtlich bis circa Mitte Juli 2026. Infolge der engen Platzverhältnisse ist der Eichstutz für den Durchgangsverkehr gesperrt.

    Die Barriere im Bereich Eichhöhe wird demontiert, damit eine Zufahrt zu den Liegenschaften über die Eichhöhe möglich ist. Eine Durchfahrt Eichhöhe zur Feldbachstrasse ist nicht möglich.

    Zufahrt für Anwohner gesichert

    Auf der Gemeindeparzelle 6252 werden Ersatzparkplätze für die jeweils betroffenen Liegenschaften zur Verfügung gestellt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist für Anwohner und Zubringer bis auf wenige Ausnahmen gewährleistet.

    Ansonsten stehen die erwähnten Ersatzparkplätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Signalisierung, Absperrung und die anderen Verkehrsteilnehmer vor Ort.

    Bei zusätzlichen Einschränkungen (zum Beispiel Belagseinbau) wird vorzeitig wieder informiert. Für die Kehricht- und Grüngutabfuhr wird ein spezieller Sammelpunkt beim Kehrplatz Eichhöhe signalisiert. Am jeweiligen Abfuhrtag wird der Bauunternehmer den Kehricht und das Grüngut direkt ab dem Strassenrand Eichstutz sammeln.

    Baustelle: Umleitungen und Rückschnitt erforderlich

    Der leichte Verkehr wird situativ gesichert durch die Baustelle geführt oder es werden Umleitungen signalisiert. Entsprechende Behinderungen lassen sich leider nicht vermeiden. Bauherrschaft, Bauunternehmung und Bauleitung sind bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

    Die Grundeigentümer werden gebeten, möglichst bis zum Baubeginn die Gebüsche und Bäume im Bereich des Strassenrandes um circa 30 Zentimeter hinter den Randabschluss zurückzuschneiden, damit genügend Platz zur Verfügung steht, um später die Steine des neuen Randabschlusses zu erstellen.

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