Schuldbrief von 1578 bereichert Stadtarchiv Wädenswil
Eine private Schenkung erweitert das Stadtarchiv Wädenswil: Eine Pergamenturkunde aus dem Jahr 1578 gilt nun als ältestes überliefertes Dokument der Stadt.

Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, hat sie eine interessante und sehr alte Urkunde als Schenkung von privater Seite erhalten. Die gesiegelte Pergamenturkunde in frühneuhochdeutscher Sprache stammt aus dem Jahr 1578 und ist neu das älteste Dokument im Stadtarchiv Wädenswil.
Die frühsten bisher im Stadtarchiv überlieferten Urkunden stammen aus den 1580er und 1590er Jahren. Beim neu übernommenen Dokument aus dem Jahr 1578 handelt es sich um einen klassischen Schuldbrief aus dem 16. Jahrhundert: Klein-Hans Zürcher vom
«Wädischwillerberg» (heute Schönenberg) lieh sich von Hans Jans aus Finstersee 220 Pfund Zürcher Währung und musste dafür jährlich einen Zins von einem Pfund bezahlen. Als Sicherheit gab er sein Grundstück in der Oberen Langwies an. Er oder seine Erben konnten die Schuld jederzeit durch Rückzahlung ablösen, was 1892 geschah, wie eine Notiz auf der Rückseite der Urkunde belegt.
Historische Schuldbriefe gehören zu den Dokumenten, die am häufigsten in Privatbesitz erhaltenen sind, da sie, wie das vorliegende Beispiel zeigt, über sehr lange Zeiträume gültig sein konnten. Auch die der Stadt Wädenswil geschenkte Urkunde war über mehrere Generationen im Besitz einer Wädenswiler Familie.
Schuldbriefe oft über Jahrhunderte gültig
Gemäss Einschätzung des Wädenswiler Historikers Adrian Scherrer machten die wohlhabenderen Bevölkerungsschichten in der frühen Neuzeit nicht selten Geldgeschäfte. Dazu gehörten insbesondere die wohlhabenden Bauern auf der Zürcher Landschaft am Zürichsee.
Da solche Schuldbriefe oft über sehr lange Zeiträume gültig waren (manchmal Jahrhunderte), wurden sie gut aufbewahrt. In alteingesessenen Familien sind sie daher manchmal bis in die Gegenwart vorhanden.
Schuldbriefe können für die historische Forschung relevant sein, etwa wenn sie familiengeschichtlich belegen, wer wann wo ansässig war. Darüber hinaus enthalten sie oft recht frühe Nennungen von Flurnamen. Bei der geschenkten Urkunde ist schön, dass das Siegel noch vorhanden ist. Das fehlt bei solchen Schuldbriefen häufig, so Historiker Scherrer.
Flurnamen Langwies und Geissferen führen nach Schönenberg
Der jährliche Zins, den Klein-Hans Zürcher zu bezahlen hatte, betrug ein Pfund. Das entsprach im 16. Jahrhundert einem halben Gulden, das heisst etwa zwei Tageslöhnen eines Handwerkers – kein sehr hoher Betrag.
Das fragliche Grundstück in der Oberen Langwies lässt sich in Schönenberg verorten, da es laut Urkunde benachbart zu Geissferen liegt. Langwies existiert als Flurname im Bereich des Tirggelwegs heute noch.
Schönenberg wurde bis zum Bau der dortigen Kirche im Jahr 1703 als Wädenswilerberg bezeichnet, wie Adrian Scherrer weiter ausführt. Der Schuldinhaber stammte aus Finstersee – das war fussläufige Nachbarschaft.