Fluglärm: Mit allen legalen Mitteln gegen «Südstart geradeaus»
Der Flughafen Zürich beantragt den «Südstart geradeaus» bei Bise. Zumikon wäre von mehr Fluglärm betroffen. Der Gemeinderat wehrt sich entschieden.

Nach der Neu-Auflage des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich – SIL steht für Sachplan Infrastruktur Luftfahrt – über den Jahreswechsel 2024/2025, erfolgt nun, Anfang 2026, die Auflage des revidierten Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Wie die Gemeinde Zumikon schreibt, beantragt der Flughafen Zürich damit unter anderen den «Südstart geradeaus» bei Bise. Solche Starts würden für die Bevölkerung im Süden des Flughafens, speziell auch für die Zumiker, eine wesentliche Mehrbelastung bedeuten.
Deshalb gilt es, sich weiterhin mit allen legalen Mitteln gegen deren Einführung zu wehren. Auch wenn dieses Startprozedere vorab «nur» bei Bise eingeführt werden soll, ist zu befürchten, dass die Gründe für Südstarts nach und nach ausgeweitet werden dürften, zumal auch die Definition einer Bisenlage um den Flughafen Zürich-Kloten unklar ist.
Auch Mitwirkung der Bevölkerung wird notwendig
Im Gegensatz zu Südanflügen sind Südstarts für den Flughafen interessant, da sie zu einer höheren Kapazität führen. Es ist damit zu rechnen, dass rund 60 bis 70 Prozent der durchgeführten Südstarts geradeaus direkt über Zumikon führen würden.
Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass die Gemeinde sich auch weiterhin gegen diese weitere Zunahme des Fluglärms wehrt.
Dies betrifft einerseits den Gemeinderat als politische Instanz, welcher sich über das Fluglärmforum Süd (FLFS) gegen das Betriebsreglement zur Wehr setzen wird. Anderseits ist dafür aber auch die Mitwirkung der Bevölkerung notwendig.
Anders als beim SIL-Prozess macht es hier definitiv Sinn, dass die Bevölkerung sich gegen die Entwicklung wehrt und deshalb zum Mitwirken aufgerufen wird.
Muster-Einsprache des Vereins Flugschneise Süd Nein auf Gemeindewebseite
Aktuell liegen die Unterlagen zum Betriebsreglement öffentlich auf; die Frist dafür läuft noch bis zum 17. Februar 2026. Innerhalb dieses Zeitrahmens können auch Einsprachen eingereicht werden. Dies gilt, wie bereits in früheren Verfahren für jede betroffene Person.
Das FLFS prüft derzeit die umfangreichen Unterlagen und bereitet eine Einsprache vor, welcher sich die Gemeinden anschliessen können. Darüber hinaus wird auch eine Mustervorlage für Einsprachen durch die Bevölkerung vorbereitet.
Auch der Verein Flugschneise Süd Nein (VFSN) arbeitet an Massnahmen zur Gegenwehr und wird seinen Mitgliedern in den nächsten Tagen eine Muster-Einsprache zur Verfügung stellen.
Die entsprechende Vorlage wird in den nächsten Tagen auch auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung stehen.
Gemeinderat informiert über Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen
Der Gemeinderat hat entschieden, sich dezidiert gegen das neue Betriebsreglement beziehungsweise gegen die Südstarts geradeaus zur Wehr zu setzen. Um ohne Zeitverlust die dazu erforderlichen Schritte ergreifen zu können, hat der Gemeinderat den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeschreiber ermächtigt, entsprechend zu handeln.
An zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen wird die interessierte Bevölkerung über das neue Betriebsreglement, dessen Auswirkungen und die Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen informiert.
Diese finden statt am Dienstag, 10. Februar 2026, 19:30 Uhr, in Uster im Gemeinderatssaal, sowie am Mittwoch, 11. Februar 2026, 19:30 Uhr, in Zumikon, ebenfalls im Gemeindesaal.
Aufgrund der Kurzfristigkeit und der ungeschickten Zeitplanung des BAZL fallen beide Veranstaltungen leider in die Zeit der Schulferien. Es ist aber auch ohne Teilnahme an einer Informationsveranstaltung möglich, eine Einsprache einzureichen.









