Stadt Zürich

Sanija Ameti wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig

Redaktion
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Zürich,

Das Zürcher Bezirksgericht hat sein Urteil im Fall Ameti gesprochen. Die Ex-GLP-Politikerin ist schuldig.

Ameti
Die Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti musste sich heute vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ex-Politikerin Sanija Ameti musste sich heute vor dem Zürcher Gericht verantworten.
  • Nun wurde sie wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen.
  • Das Gericht sprach 60 Tagessätze à 50 Franken und eine von Busse 500 Franken.

Die Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti wurde wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen.

Das Urteil des Gerichts fällt milder aus, als die Staatsanwaltschaft ursprünglich verlangt hat. Diese forderte 10'000 Franken bedingt sowie eine Busse von 2500 Franken.

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Das Gericht spricht nun 60 Tagessätze à 50 Franken und eine Busse von 500 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren aus.

Die Privatkläger werden aufgefordert, den zivilrechtlichen Weg zu gehen. Sie erhalten keine Entschädigung.

«Sie haben aus religiösen Motiven gehandelt und wissentlich und willentlich gehandelt und die Bilder veröffentlicht», hiess es seitens Gericht. Der Religionsfrieden sei gestört worden.

Sollte Ameti die Busse nicht bezahlen, folgt eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen.

Zürcher Anwalt: «Millionen Christen beleidigt»

Ein Anwalt der Privatklägerinnen und Privatkläger hat die frühere GLP-Politikerin Sanija Ameti am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht harsch kritisiert. Sie habe mit den Schüssen auf Maria und Jesus «Millionen von Christen beleidigt».

«Sie hatte immer wieder die Möglichkeit, aufzuhören», sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Aber Ameti habe immer weitergemacht. Schliesslich habe sie zwanzig Mal auf das Bild von Jesus und Maria geschossen. Dies sei eine grobe Verhöhnung christlicher Symbole.

anklage sanija ameti
Hier schiesst Sanija Ameti auf Jesus und Maria. - Instagram/@sanija.ameti

«Sie hat damit Millionen von Christen beleidigt», sagte der Anwalt weiter. Mehrere der zahlreichen Privatklägerinnen und Privatkläger fordern deshalb eine Genugtuung, jemand fordert einen symbolischen Franken, andere fordern 100 oder 1000 Franken.

Einer der anwesenden Privatkläger war Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP. Ameti habe ihn als gläubigen Christen in seiner Glaubensfreiheit verletzt. Diese Schüsse seien «die Sprache des Terrorismus» gewesen. «Sie wusste, was sie tat.»

Staatsanwalt glaubt Ameti nicht

Der Zürcher Staatsanwalt, der Anklage gegen die frühere GLP-Politikerin Sanija Ameti erhoben hat, glaubt der Version der Beschuldigten nicht. Sie hatte in der Befragung angegeben, dass sie nicht gemerkt habe, dass sie auf Maria und Jesus geschossen habe.

«Wer's glaubt, wird selig», sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer. «Sie muss doch die Gesichter von Maria und Jesus gesehen haben, nicht nur eine Ansammlung von Farben.» Ameti habe von Anfang an geplant, einen solchen Post auf Instagram zu stellen. Das sei eine krasse Provokation ohne klaren Beweggrund gewesen.

Der Staatsanwalt verurteilte zwar den «Shit-Hurricane», mit dem Ameti nach ihrem Instagram-Post konfrontiert war. Er kritisierte auch, dass die Politikerin «wegen ein paar geistiger Tiefflieger» unter Polizeischutz habe gestellt werden müssen. «Aber auch Frau Ameti muss sich ans Gesetz halten.»

Dass Ameti ihr Bedauern äusserte und öffentlich um Entschuldigung bat, liess der Staatsanwalt nicht gelten. «Echte Reue zeigte sie nicht.» Sie habe lediglich gemerkt, dass sie zu weit gegangen und ihr politisches Fortkommen gefährdet sei.

Ameti verweigerte Aussagen

In den Befragungen hatte Ameti ausgesagt, dass sie überarbeitet gewesen sei und habe «abschalten» wollen.

Im Bild von Maria und Jesus habe sie ein Abbild ihrer Mutter und ihres Bruders in Bosnien gesehen. Sie habe die Gesichter zerstören wollen, um ihren Schmerz zu betäuben.

Ameti hatte bei der Befragung jegliche Aussagen verweigert. Der Richter verzichtete deshalb darauf, seinen Fragenkatalog vorzulesen.

Kommentare

User #1475 (nicht angemeldet)

Das Urteil ist meiner Ansicht nach zu milde. Aber wenigstens wurde sie von der Kuscheljustiz schuldig gesprochen. Hoffe sie hat aus ihren Fehler etwas gelernt.

User #6355 (nicht angemeldet)

Leider ist Strafmass viel zu niedrig für die Misshandler der Katholischen Kirche (KK).

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