In Richterswil gibt es die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
Bei einer Lohngleichheitsanalyse von Männern und Frauen schneidet Richterswil sehr gut ab. Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist nachweislich bestätigt.

Wie die Gemeinde Richterswil schreibt, verfolgt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau das Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit bei Mann und Frau durchzusetzen.
Gleichzeitig schreibt das Gesetz allen Schweizer Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden vor, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Bezug auf das Geschlecht durchzuführen.
Die Gemeinde Richterswil hat diese Analyse durchgeführt und durch eine externe Fachperson begleiten lassen. Sämtliche Berechnungen wurden anhand des Standard-Analysemodells des Bundes durchgeführt.
Basis bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 283 Mitarbeitende, wovon 185 Frauen und 98 Männer sind. Als Referenzmonat wurde der Januar 2021 definiert.
Frauen verdienen im Durchschnitt fast 15 Prozent weniger als Männer
Im Durchschnitt verdienen Frauen 14.6 Prozent weniger als Männer. Bereinigt, also unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 0.4 Prozent mehr als Männer.
Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant.
Dies bedeutet, dass zwischen Männern und Frauen gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.
Die Lohngleichheit ist nachweislich bestätigt
Das Resultat der LOGIB-Analyse wurde gestützt auf der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse einer unabhängigen Revisionsstelle – der Firma REVIPRO AG – zur Beurteilung übergeben.
Die Gemeindeverwaltung Richterswil weist ein sehr gutes Ergebnis aus, ausserdem werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist nachweislich bestätigt.