Ettingen

Einreichfrist für Unterstützungsgesuche in Ettingen

Nau.ch Lokal
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Leimental,

Wie die Gemeinde Ettingen mitteilt, müssen Vereine und Organisationen Gesuche zur Unterstützung von Projekten im 2023 spätestens bis 3. Juni 2022 einreichen.

Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen.
Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli

In der Gemeinde Ettingen sind Begehren um Unterstützungen für das Jahr 2023 bis spätestens am 3. Juni 2022 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Vereine und Organisationen werden ausdrücklich auf den Wegfall des Automatismus der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ohne konkrete Zweckbestimmung hingewiesen.

Stattdessen sollen zukünftig gezielt Projekte unterstützt werden. Den Anträgen von Vereinen und Organisationen sind die letzte Jahresrechnung sowie das Budget für das zu unterstützende Projekt beizulegen.

Fragen über den genauen Ablauf beantwortet gerne der Abteilungsleiter Finanzen, Herr Andreas Süess.

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