Nidwaldner Parlamentskommissionen können sich virtuell beraten
Die Nidwaldner Parlamentskommissionen sollen in einer Notlage virtuell tagen können.

Der Landrat hat am Mittwoch, 30. August 2023, in erster Lesung die entsprechende gesetzliche Grundlage unterstützt. Abgestimmt wird erst nach der zweiten Lesung.
Angestossen worden war die Revision durch die Corona-Pandemie. Damals hatte sich gezeigt, dass der Nidwaldner Landrat und seine Kommissionen nicht virtuell tagen dürfen.
Die Kantonsverfassung legt nämlich fest, dass die kantonalen und kommunalen Behörden nur dann beschlussfähig sind, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend, also physisch präsent, ist.
Virtuelle Sitzungen nur im Notfall möglich
Grundsätzlich wird dies beibehalten. Für Kommissionssitzungen schafft der Landrat aber eine Ausnahmeregelung.
Landratsvizepräsident Toni Niederberger (SVP) sagte, virtuelle Sitzungen sollen aber nur in absoluten Notfällen durchgeführt werden.
Die Kommissionen sollen auch nicht «nach Lust und Laune» virtuelle Sitzungen beschliessen können. Vielmehr solle das Landratsbüro einen Notfall feststellen.
Neue Regelung stoss auf keinen Widerstand
Demnach sollen sich Kommissionsmitglieder virtuell beraten können, wenn ein physisches Zusammenkommen nur erschwert möglich ist oder dieses die Gesundheit der Kommissionsmitglieder gefährden könnte.
Als Beispiele genannt wurden Pandemien, Naturkatastrophen oder andere schwere Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit.
Opposition gab es gegen die neue Regelung keine. Einzelne Sprecher hätten sich aber eine etwas weniger restriktive Lösung gewünscht.