Im Kanton Nidwalden soll bei der Schatzung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken ab 2024 auf den Augenschein verzichtet und stattdessen auf vorhandene Daten abgestützt werden. Der Landrat hat am Mittwoch den Systemwechsel grundsätzlich unterstützt.
Nidwalden
Die Fahne des Kanton Nidwalden. - Keystone
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In Nidwalden wurden die Grundstücke vor 20 Jahren letztmals geschätzt. Im Landrat war unbestritten, dass wegen des seither eingetretenen Wertgewinns eine Neuschatzung nötig sei. Toni Niederberger (SVP) sagte etwa, seine Fraktion habe Verständnis, dass nach 20 Jahren wieder eine Neubewertung der Immobilien nötig sei.

Nidwalden will die anstehende Neuschatzung nutzen, um das Schatzungssystem zu vereinfachen. Neu soll für die Bewertung je nach Grundstückskategorie entweder auf den Real-oder den Ertragswert abgestellt werden. Die Bewertung erfolgt aufgrund von bereits vorhandenen Daten, etwa den Sachversicherungswert und das Baujahr, und durch externe Experten zu ermittelnde Landwerte. Ein Augenschein durch das Steueramt erübrige sich meist, erklärte der Regierungsrat.

Dank der Vereinfachung kann der Wert der Liegenschaften künftig auch häufiger bewertet werden. Der Regierungsrat schlug vor, die Grundstücke alle fünf Jahre neu zu schätzen. Das Parlament drosselte dieses Tempo und legte mit 49 zu 8 Stimmen einen Zyklus von sieben Jahren fest.

Eine Neubewertung bedeute auch einen finanziellen Aufwand, wurde der langsamere Schatzungsrhythmus begründet. Daniel Niederberger (Grüne/SP) führte dagegen die Steuergerechtigkeit an. Steuern sollten auf möglichst aktuellen und nicht auf alten Zahlen beruhen, sagte er.

Als Mietwert gilt neu die mittlere Marktmiete, er wird vom Steueramt schematisch und formelmässig festgelegt. Der Landrat setzte mit 39 zu 17 Stimmen durch, dass dabei nicht nur nach Grundstückskategorie, sondern auch nach Gemeinde unterschieden werden kann.

Damit werde Spielraum für Differenzierungen geschaffen, sagte etwa Sepp Odermatt (Mitte). Dagegen war etwa die FDP. Urs Christen (FDP) sagte, im Landwert werde bereits die unterschiedliche Ausgangslage in den Gemeinden abgebildet, es brauche die Zusatzregelung nicht.

Der Eigenmietwert, den diejenigen, die im eigenen Haus wohnen, als fiktives Einkommen versteuern müssen, entspricht neu 60 Prozent des Mietwertes. Bislang waren es 70 Prozent. Der Regierungsrat begründete die Senkung zugunsten der Hauseigentümer damit, dass er Befürchtungen, das neue Schatzungssystem führe zu einer pauschalen Steuererhöhung, begegnen wolle.

Trotzdem gab es diesbezüglich Bedenken. Sepp Odermatt (Mitte) sagte, in seiner Fraktion gebe es eine gewisse Skepsis, weil viele Grundlagen zur Bestimmung des Grundstückswerts in einer Verordnung festgelegt würden. Es könnte zu erheblichen Korrekturen bei Grundstücken in guter Lage kommen.

Nicht glücklich mit der Vorlage war die Ratslinke. Daniel Niederberger (Grüne/SP) vermisste an ihr Steuergerechtigkeit und Nachhaltigkeit, dies, weil die Verhinderung einer pauschalen Steuererhöhung zu stark im Zentrum stehe. Er kündigte auf die zweite Lesung einen entsprechenden Antrag an.

Die Abstimmung über die Vorlage findet nach der zweiten Lesung statt.

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