Abstimmung über Steuergesetzrevision in Nidwalden verschoben
Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Volksabstimmung über die Teilrevision des Steuergesetzes vom 17. Mai verschoben.

Der Regierungsrat habe aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschieden, die Abstimmung zu verschieben, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Zuvor hatte bereits der Bundesrat bekanntgegeben hat, dass die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai nicht durchgeführt wird.
Im Kanton Nidwalden muss das Volk entscheiden, ob die Gewinnsteuer von 6 Prozent auf 5,1 Prozent gesenkt werden soll. Die Grünen haben das konstruktive Referendum gegen die vom Landrat beschlossene Reform des Steuergesetzes ergriffen und entschieden, das revidierte Gesetz zusammen mit einem Gegenvorschlag an die Urne zu bringen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstimmung über Steuergesetzrevision in Nidwalden wurde verschoben.
- Ein neues Datum steht noch nicht fest.