Wie die Gemeinde La Punt-Chamues-ch mitteilt, gilt auf dem Gemeindegebiet für Silvester und Neujahr 2022/23 ein Feuerwerksverbot.
Feuerwerk.
Etliche Feuerwerkshows fielen dem stürmischen Wetter in den Niederlanden zum Opfer. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Gestützt auf die eingereichte Initiative zur Abschaffung der offiziellen und privaten Feu­erwerke auf dem Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch und auf den Genehmi­gungsbeschluss anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. August 2022 wird sei­tens des Gemeindevorstandes ein Feuerwerksverbot für Silvester und Neujahr 2022/23 erlas­sen.

Dabei ist jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem ganzen Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch verboten.

Soweit keine speziellen Larmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, romische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows aber auch Hohenfeuer, Laser- und andere Lichtshows ausgenommen.

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