Der St. Galler Kantonsrat beschloss am Mittwoch ein Verbot von Konversionstherapie. Er überwies die Motion mit 72 gegen 16 Stimmen bei 11 Enthaltungen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der St. Galler Kantonsrat beschliesst ein Verbot von Konversionstherapien.
  • Bei solchen Therapien sollen Personen von der Homosexualität «geheilt» werden.

Konversionstherapien würden oft im Kontext fundamentalistischer Glaubensgruppen durchgeführt, hiess es in der Motion des GLP-Kantonsrats Andreas Bisig. Dahinter stecke die Annahme, dass Homosexualität eine Krankheit oder Sünde sei und mit entsprechender Behandlung «geheilt» werden könne.

Solche Therapien seien für betroffene Personen traumatisierend und verursachten schweres seelisches Leid. Jugendliche seien dabei besonders verletzlich.

Ärzte, aber auch Psychotherapeuten würden mit der Durchführung einer Konversionstherapie gegen ihre Berufspflichten verstiessen und müssten mit Disziplinarmassnahmen rechnen. Allerdings gebe es gegen Coaches, Sexualberater, Geistliche und selbsternannte Heiler keine Handhabe, führte Bisig aus. Es gelte nun, solche Praktiken auch im Kanton St. Gallen zu verhindern.

Sprecher der Fraktionen setzten sich für ein Verbot ein

Die St. Galler Regierung unterstützte den Vorstoss. Sie wollte das Verbot von Konversionstherapien bei der geplanten Totalrevision des Gesundheitsgesetzes aufnehmen, dafür aber kein eigenes Gesetz erlassen.

In der Debatte am Mittwochmorgen, 20. April 2022, setzten sich die Sprecher der Fraktionen für ein Verbot ein. Dagegen wehrte sich Jascha Müller (EVP): Im Kanton St. Gallen gebe es keine Fälle mit Konversionstherapien, der Handlungsbedarf fehle.

Der Kantonsrat überwies die Motion mit 72 gegen 16 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Damit wird ein Verbot der Konversionstherapien mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes verankert.

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