Akten der St. Galler Fremdenpolizei für Nachforschungen öffnen

Die St. Galler Fremdenpolizei hat von 1934 bis 2002 Personalakten über Saisonniers geführt, die nun öffentlich gemacht werden sollen.

Akten
Alte Akten in einem Staatsarchiv. (Symbolbild) - Keystone

Die St. Galler Fremdenpolizei habe von 1934 bis 2002 Personalakten von Saisonniers angelegt, heisst es in einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat. Diese Akten seien für die Nachkommen von unschätzbarem Wert und sollten zugänglich gemacht werden.

Bis 2002 galt in der Schweiz das Saisonnierstatut. Damit wurde eine besondere Kategorie von Beschäftigten aus dem Ausland geschaffen, die sich nur während neun Monaten in der Schweiz aufhalten durften. Ihre Sozialleistungen waren eingeschränkt, der Familiennachzug verboten.

Zahlreiche Kinder von Saisonniers hielten sich trotzdem illegal in der Schweiz auf. Sie mussten vor der Fremdenpolizei versteckt werden und konnten die Schule nicht besuchen.

Zur Aufarbeitung dieser Geschichte läuft unter anderem ein Forschungsprojekt der Universität Neuenburg, das vom Nationalfonds unterstützt wird, wie der Bundesrat im letzten Jahr bekanntgab.

Akten dokumentieren kontrolliertes Familienleben

Die St. Galler Fremdenpolizei habe von 1934 bis 2002 von Saisonniers und Jahresaufenthaltern Personalakten angelegt, schrieb SP-Fraktionschef Dario Sulzer in seinem Vorstoss. In diesen Akten sei auch das Zusammenleben der Familien dokumentiert worden, «das kontrolliert und oftmals verhindert wurde».

Für die migrantischen Arbeiterinnen und Arbeiter hätten diese Akten einen unschätzbaren Wert. Viele Nachkommen könnten bis heute nicht mit ihren Eltern und Verwandten über das erfahrene Leid reden. Man wisse auch nichts über die Fremdenpolizistinnen und Fremdenpolizisten, die diese Akten anlegten.

Historische Aufarbeitung durch Vernichtung von Akten erschwert

«Viele Personalakten wurden zwischenzeitlich zerstört», so der Kantonsrat. Dies sei für die historische, gesellschaftliche und politische Aufarbeitung der fremdenpolizeilichen Praxis fatal.

Die Regierung soll nun Auskunft geben, wie viele Personalakten der Fremdenpolizei noch existieren, wo diese aufbewahrt werden und wie die Zugriffsrechte geregelt sind. «Nach welchen Kriterien wurden Akten vernichtet?», lautet eine weitere Frage im Vorstoss.

Kommentare

User #2541 (nicht angemeldet)

Sehr traurig für die Kinder.

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