Der Kanton Bern schafft die Grundlagen für ein Konversionstherapie-Verbot. Das Kantonsparlament stimmte dem entsprechenden Vorstoss deutlich zu.
konversionstherapie
In vielen Ländern sind «Konversionstherapien» bereits verboten. (Archivbild). Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Bern sollen sogenannte «Homo-Heilungen» künftig verboten sein.
  • Der überparteiliche Vorstoss wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.
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Sogenannte «Homo-Heilungen» sollen im Kanton Bern verboten werden. Das Berner Kantonsparlament hat am Mittwoch deutlich einem überparteilichen Vorstoss mit dieser Forderung zugestimmt.

Mit 90 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwies das Kantonsparlament die Motion aus den Reihen von Grünen, SP, Alternativen Linken, GLP, FDP, Mitte und SVP der Kantonsregierung.

Falschannahme vom Homosexualität als Krankheit

Sogenannte Konversionstherapien gehen davon aus, dass Menschen mit einer homosexuellen Veranlagung zu heterosexuellen Menschen «umgepolt» werden müssen. Die Therapien erfolgen in der Falschannahme, dass es sich bei Homosexualität um eine Krankheit handelt, die es zu heilen gilt.

Es sei an der Zeit, solche Therapien zu verbieten, sagten die Befürworterinnen und Befürworter des Vorstosses. Denn sie schadeten den Betroffenen. Oft komme es zu Angststörungen, mangelndem Selbstwert-, Scham- und Schuldgefühlen, Depressionen oder posttraumatischen Störungen.

schwules pärchen
Ein schwules Pärchen. - dpa/AFP

Die zweifelhaften Therapieversuche würden zudem oft von Laien durchgeführt, nicht von Fachpersonen, und fänden im familiären oder religiösen Umfeld statt. Erst wenn ein Straftatbestand vorliege, könne heute reagiert werden. Das sei ungenügend.

Die Gegnerinnen und Gegner des Vorstosses führten aus, der Staat müsse nicht alles regeln. Wenn in einer Therapie Druck ausgeübt werde, gebe es heute schon Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Die Kantonsregierung wandte sich gegen die Überweisung des Vorstosses. Der Bund sei daran, sich des Themas anzunehmen. Dann habe man eine landesweite Regelung statt einen kantonalen Flickenteppich.

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