St. Gallen: Maskierte Gruppe besetzt Kirche

    In der Nacht auf Sonntag besetzte eine Personengruppe kurzzeitig die Kirche St. Leonhard. Dank intensivem Dialog verliess die Gruppe die Kirche.

    Kirche Besetzt
    In St. Gallen wurde die Kirche St. Leonhard kurzzeitig besetzt. - Stadtpolizei St. Gallen

    Das Wichtigste in Kürze

    • In der Nacht auf Sonntag wurde eine Kirche in St. Gallen kurzzeitig besetzt.
    • Schliesslich befanden sich rund 50 Personen um die Kirche.
    • Nach mehrstündigen Verhandlungen mit der Polizei verliess die Gruppe die Kirche.

    Am Samstagabend kurz vor Mitternacht wurde der Stadtpolizei St. Gallen gemeldet, dass sich eine Personengruppe Zugang zur Kirche St. Leonhard verschaffe.

    Die teils maskierten Personen sollen mit einem Lieferwagen vorgefahren, ein Türschloss aufgebrochen und sich so Zutritt zur Kirche verschafft haben. Um die Kirche St. Leonhard versammelten sich in der Folge laufend mehr Personen, welche sich mit den Kirchenbesetzenden solidarisierten.

    Es kursierten auch Social-Media-Aufrufe, vor Ort zu erscheinen und sich mit den Kirchenbesetzenden zu solidarisieren. Schliesslich befanden sich um die Kirche St. Leonhard rund 50 Personen und es kam zu Provokationen gegenüber den Einsatzkräften der Polizei.

    Beendigung der Kirchenbesetzung

    Nach Rücksprache mit dem Eigentümer der Liegenschaft beantragte dieser die Räumung der Kirche. Die Stadtpolizei St. Gallen verhandelte daraufhin mehrere Stunden mit der Besetzergruppe und erreichte schliesslich, dass diese die widerrechtlich besetzte Kirche kurz nach 6 Uhr verliess und sich einer Personenkontrolle unterziehen liess.

    Der Eigentümer der Kirche stellte zuvor in Aussicht, auf eine Anzeige zu verzichten, sofern kein Sachschaden entstanden sei, respektive der bereits bekannte Sachschaden durch die Verursacher übernommen wird.

    Dabei handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um ein aufgebrochenes Schloss, als sich die Personengruppe Zutritt zur Kirche verschaffte.

    Besetzung ist ein Antragsdelikt

    Da es sich bei der Besetzung von Liegenschaften um ein Antragsdelikt handelt, finden ohne Anzeige der Eigentümerschaft keine weiteren polizeilichen Massnahmen statt.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #5037 (nicht angemeldet)

    Also eines muss ma als ehemalige Stadt St.Gallerin schon mal sagen!🤔 In der Stadt war das Leben natürlich nicht einfacher und unkomplizierter damals als auf dem Land wo mehr (eher automatisch) gspitzelt wird Gruppenfreudig untereinander, aber wenigstens sah man in der Stadt wenigstens klarer offensichtlich noch mehr das aussen Pfui innen Pfui wie auf einem Silber-tablet präsentiert als auf dem Land. Auf dem Land hingegen sieht ma nach aussen aber eher das scheinheilige Hui Hui und bei genauerer Betrachtung…..die man nicht unbedingt als ehemalige Städterin gesucht hat(eher die Ruhe😂)…..wenn ma drin lebt ungewollt eher ein grässliches Pfui.🙄🫤

    User #6096 (nicht angemeldet)

    Hatten die noch COVID Masken?

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