Bundesgericht

Beschwerden gegen St. Galler Spitalstrategie vor Bundesgericht

Das Bundesgericht muss sich mit zwei Beschwerden gegen die Spitalstrategie der St. Galler Regierung befassen.

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Ein Blick auf das Schweizer Bundesgericht. - Keystone

Das Bundesgericht muss sich mit zwei Beschwerden gegen die Spitalstrategie der St. Galler Regierung befassen. Die Beschwerdeführer wollen damit eine Weiterführung der Bauarbeiten an den Spitalstandorten Altstätten und Wattwil erzwingen.

St. Galler Verwaltungsgericht hatte am Montag bekannt gegeben, dass es mit Präsidialentscheid vom 13. Mai nicht auf die Beschwerden eingetreten sei. Das Verwaltungsgericht sei nicht zuständig, lautete die Begründung.

Korrektur der Spitalstrategie

Mit diesem Entscheid ist der frühere St. Galler CVP-Kantonsrat Werner Ritter aus Altstätten, der die Beschwerden einreichte, nicht einverstanden. Angesichts «offenkundiger Mängel» der beiden Entscheide werde er diese beim Bundesgericht anfechten, teilte Ritter am Dienstag mit.

Mit den Beschwerden wollen Ritter und weitere Personen eine Korrektur der Spitalstrategie erzwingen. Die vom Stimmvolk Ende 2014 beschlossenen Spitalbauprojekte sollten weitergeführt und die Regierung zur Überarbeitung der Spitalstrategie verpflichtet werden.

Das St. Galler Volk hatte am 30. November 2014 Kredite von insgesamt 805 Millionen Franken für Spitalbauten in St. Gallen, Grabs, Altstätten, Uznach und Wattwil gutgeheissen. Im Mai 2018 legten die Spitalverbunde ein Konzept vor, welches nur noch die vier Spitalstandorte in St. Gallen, Grabs, Uznach und Wil vorsieht.

Die übrigen fünf Regionalspitäler in Altstätten, Wattwil, Flawil, Rorschach und Walenstadt sollen zu ambulanten Gesundheitszentren werden. Die Regierung beschloss im August 2018 eine «Denkpause» für die Umsetzung der Bauprojekte in Altstätten und Wattwil.

Verwaltungsgericht äussert sich nicht

Die Beschwerdeführer sahen darin eine Missachtung des Willens der Stimmberechtigten, die den Spitalbauprojekten zugestimmt hatten. Zudem sei die Botschaft der Regierung zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie in wesentlichen Teilen unwahr und unvollständig.

Dazu äusserte sich das Verwaltungsgericht nicht. Es sei nicht zuständig für die Überprüfung von Beschlüssen, «die nicht ein konkretes Rechtsverhältnis mit einzelnen Betroffenen zum Gegenstand haben», schrieb das Gericht.

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