Referendum gegen Änderungen im St. Galler Pflegegesetz angekündigt
Die St. Galler SP will zusammen mit Verbänden und Gewerkschaften Einsparungen bei der Förderung der Pflegeberufe mit einem Referendum bekämpfen. Die Kürzungen hatte der Kantonsrat am Mittwoch in der Herbstsession beschlossen.

In ihrem Communiqué nach dem Ende der Herbstsession kündigte die SP ein Referendum gegen Änderungen im St. Galler Pflegegesetz an. Es geht dabei um die kantonale Umsetzung der eidgenössischen Pflegeinitiative.
Als Sparmassnahme sollen dort einige Bestimmungen geändert werden. So soll es keine Beiträge mehr für Studierende geben, die bei Beginn der Ausbildung zur Pflegefachperson das 50. Lebensjahr vollendet haben. Bisher lag die Grenze bei 55 Jahren.
Ebenfalls keine Beiträge erhalten Studierende, die als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bei Beginn der Ausbildung das 27. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Bisher lag die Grenze bei 25 Jahren. Mit den beiden Änderungen soll der Kreis der Berechtigten für eine Beitrag eingeschränkt werden. Erwartet wird eine jährliche Entlastung von 1,3 Millionen Franken.
Premiere für E-Collecting
Die SP-Grüne-GLP-Fraktion bekämpfte die Vorlage bereits im Kantonsrat. Es sei absolut unverständlich, dass nun ausgerechnet in einer Branche Verschlechterungen beschlossen würden, die «händeringend nach Fachkräften sucht». Nach der Schlussabstimmung scheiterte am Mittwoch ein Ratsreferendum. Statt der erforderlichen 40 kamen nur 33 Stimmen zusammen.
Für das Referendum kann das Referendumskomitee von der neuen Möglichkeit mit E-Collecting profitieren, die es im Kanton St. Gallen seit dem 1. September gibt. Danach kann maximal die Hälfte der 4000 Stimmen, die es für ein Referendum innert 40 Tagen braucht, elektronisch gesammelt werden.






