E-Voting

    Ab September 2025: Einfacher wählen mit E-Voting und B-Post

    Nau.ch Lokal
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    Stadt St. Gallen,

    Ab September 2025 können St.Galler elektronisch wählen. Die Wahlunterlagen kommen neu per B-Post, was die Fristen für die Briefabgabe ändert.

    Der Grüningerplatz im Zentrum der Altstadt von St. Gallen.
    Der Grüningerplatz im Zentrum der Altstadt von St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Stadt St.Gallen berichtet, ist es für die Stimmberechtigten ab der Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025, in der Stadt möglich, die Stimme elektronisch abzugeben. Gleichzeitig wird die Rücksendung der gedruckten Wahl- und Abstimmungsunterlagen auf B-Post umgestellt. Letzteres hat Auswirkungen auf die spätestmögliche briefliche Stimmabgabe.

    Die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen können ab der Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025, erstmals auch elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung von E-Voting ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert.

    Diese steht ab Dienstag, 10. Juni 2025 zur Verfügung. Interessierte Personen können sich online informieren und registrieren.

    Anmeldefristen für das E-Voting

    Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting registriert haben, werden künftig bei jedem Urnengang die Stimm- und Wahlunterlagen sowohl für die elektronische als auch für die briefliche Stimmabgabe zugesandt.

    An- und Abmeldungen für das E-Voting sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, sofern sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden. Die Anmeldungen für das E-Voting sind auf insgesamt 30 Prozent der Stimmberechtigten begrenzt.

    Umstellung auf B-Post

    Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden ab der Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025, neu nicht mehr mit A-Post, sondern mit B-Post vorfrankiert. Damit ändert sich das Datum der spätestmöglichen brieflichen Stimmabgabe.

    Das Couvert muss künftig bis am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Dabei ist es wichtig, die Leerungszeiten des Post-Briefkastens zu beachten. Die Unterlangen können weiterhin bis am Abstimmungssonntag um 12 Uhr direkt in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.

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